rente und auszahlung

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Wenn du rechtzeitig den Antrag stellst, wird deine AlG 2 Leistung für einen Monat weiter gezahlt, und du kannst sie dann innerhalb von 6 Monaten erstatten

Ja, gibt es.

"Möglich wäre auch ein Antrag auf ein unabweisbaren Bedarf nach § 34 SGB XII und/ oder § 73 und § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII Härtefallklausel stellen"

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/t498-versorgungslucke-durch-zahlung-am-monatsende-ein-sehr-wichtiges-aber-selten-angewendetes-verfahren-die-leistungstrager-zahlen-meist-nicht-und-man-muss-erst-klagen-trotzdem-ist-es-das-allemal-wert

Oder Du beantragst ein Darlehen, welches Du aber wieder zurückzahlen musst.

Darlehen beim Jobcenter/Sozialamt. Darfst du dann abstottern von deiner Rente.