Krankenkasse hat Krankengeld eingestellt

8 Antworten

Es ist ganz wichtig herauszunfinden, ab wann die Rente gezahlt wird. Es ist eine Rente wegen Erwerbsminderung, diese werden meist rückwirkend gewährt. Was für ein Datum steht genau auf der Bewilligung drauf??? Wenn die Rente wirklich erst ab dem 01.01.15 gewährt wird, dann muss die KK bis zum 31.12.2014 Krankengeld zahlen. Wenn die Rente rückwirkend gewährt wird, z.B. ab 01.08.2014, dann darf die Krankenkasse kein Krankengeld mehr auszahlen. Es geht nicht darum, dass es den Mitarbeitern der KK egal ist wie du die Zeit dazwischen überbrückst! Sie dürfen nicht. Glaub mir, wahrscheinlich würden sie gern, weil sie wissen das Krankengeld ohnehin schon nicht viel ist, aber SIE DÜRFEN NICHT! Die KK holt sich das Geld in Höhe der Rente von der Rentenversicherung wieder. Die Rente ist noch weniger als das Krankengeld, das heißt die Krankenkasse bleibt sowieso auf dem Differenzbetrag sitzen, den du nicht zurückzahlen musst. Sobald die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung beziffert hat, kannst du mit der Rentenversicherung telefonieren und sie bitten dir so schnell wie möglich die Nachzahlung bis Dezember auszubezahlen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Am besten telefonierst du nochmal mit der KK und/oder der Rentenversicherung und lässt dir erklären ab wann die Renten jetzt bewilligt wurde und warum deshalb kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Alles Gute.

Wende Dich an die unabhängige Patientenberatung (kostenlos)

Oder reiche Widerspruch ein und wenn dieser abgelehnt wird, kannst Du kostenlos Klage beim Sozialgericht einleiten.

Hallo,

ich kann dir nur raten, einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, weil du die Regeln und Kniffe dieser Versicherungen nicht kennst...

Der Anwalt müßte sich besonders gut in Versicherung- und Rentenrecht auskennen !

Wenn es gar nicht anders geht, dann beantrage eine vorläufige Unterstützung beim Sozialamt / Hartz IV ...

Ich wünsche dir trotz alledem ein besinnliches Fest.

Emmy

hallo,

die rente gibt es immer nachträglich, du bekommst die rente januar also ende januar. man kann überbrückungsgeld beantragen, wenn es nicht reicht, muss aber zurückgeszahlt werden. die krankenkasse stellt das krankengeld ein zum endes des monats, wo esnoch krankengeld gibt. es kann sein, das, wie üblich deine lohnfortzeahlung miteingerechnet wurde. demzufolge wäre der anspruch abgelaufen. du kannst überprüfen lassen, ob es nicht die rente eher gibt, da du eh erwerbsunfähig bist. du kannst aber für die lücke beim arbeitsam arbeitlosengeld 1 beantragen.

der einfachste weg, geh in die auskunfst und beratungsstelle der deutschen rentenversicherung. persönliche grspräche klären alles schneller.

beste grüsse

dickie59

Bei mir war es damals genauso, nur das das A-Amt die Zahlung sofort eingestellt hat als die Rente bewilligt war. Das Amt hat mich zur Rentenversicherung geschickt, diese mich wieder zurück zum Amt, dieses mich wieder auf die RV. Zum Schluß hat die RV mir einen Vorschuß aus der offen stehenden Nachzahlung gegeben. Dazu habe ich den Teamleiter vom Amt(bei dir die KK) mit der RV telefonieren lassen.