Erstes Stockwerk und Vorgartenpflege?
Hallo,
Ich wohne in einem 2-stöckigem Haus, wo im Untergeschoss eine Familie wohnt, die den Garten hinter dem Haus zur freien Verfügung hat. Im oberen Stockwerk des Hauses sind 2 kleinere Wohnungen mit jeweils einem eigenen Balkon.
Gestern kam meine Nachbarin an und meinte ich solle den Vorgarten pflegen (Unkraut entfernen und so). Der Vorgarten ist vom Gartenhinterm Haus mit einem Pergolazaun getrennt.
Zum einen bin ich faul und will das nicht machen, wenn ich es nicht unbedingt muss und zum anderen finde ich, sollten die Nachbarn von Unten diese Arbeit erledigen, weil die ja auch den rest des großen Gartens zur alleinigen Nutzung zur Verfügung haben.
Im Mietvertrag habe ich nichts über Gartenpflege gefunden. Muss ich den Vorgarten jetzt machen oder nicht?
5 Antworten
Du musst nur das machen, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Und wenn sich daran etwas ändert, dann ist das Absprache mit dem vermieter und nicht mit irgendeinem Nachbarn... das ist nicht dein Vertragspartner, dieser Nachbar!
nein, musst du nicht. Nur wenn es im Mietvertrag stehen würde.
"Sofern der Mietvertrag keine Bestimmungen darüber enthält, wer für die Gartenpflege zuständig ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Vermieter die Gartenpflege auf eigene Kosten vornehmen muss. Eine Überwälzung der Kosten auf den Mieter als Betriebskosten ist möglich (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Der Vermieter ist grundsätzlich gemäß § 535 BGB dazu verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Daher muss der Vermieter – ohne Regelung im Mietvertrag – auch Schönheitsreparaturen selbst auf eigene Kosten ausführen. Entsprechendes gilt für die Gartenpflege. Ein Gewohnheitsrecht, wonach der Mieter im EG "automatisch" auch den Garten zu pflegen habe gibt es nicht."
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm
Da gibt es keine Paragraphen, weil diese Dinge GRUNDSÄTZLICH über den Mietvertrag geregelt sind. Es hat ja schließlich nicht jeder eine Wohnung mit Garten bzw. Vorgarten. Lies deinen Mietvertrag genau durch, dann wirst du es finden. Ich würde auch keine langen Diskussionen mit dem anderen Mieter anzetteln, sondern nur auf meinen Mietvertrag verweisen. Was anderes wäre das mit z. B. dem Heraussetzen der Mülltonnen, da sind die Mieter abwechselnd in der Pflicht bzw. der Hausmeister (falls einer vorhanden ist)
der untere Mieter scheint den hinteren Grten, bzw. dessen Nutzung mit angemietet zu haben und muss diesen natürlich auch sauber halten. der Vorgarten gehört zum Mietobjekjt und ist wie die Treppenhausreinigung zu sehen. macht ihr es selber, dann ok. Macht ihr es nicht, kann der Vermieter jemanden beauftragen und euch in Rechnung stellen.
Die Nachbarin kann Dir den Buckel herunterrutschen, wenn weder in Deinem Mietvertrag, noch in weiteren Vereinbarungen die Vorgartenpflege fixiert ist. Das gilt auch für die Schneeräumung des Gehweges vor dem Haus. Sie soll mal in ihren eigenen Mietvertrag gucken, ob sie dafür zuständig ist.
seit ihr beide mieter?
dann solltest du den vermieter fragen, wie das geregetl ist.
grundsätzlich müssen alle mieter für die pflege des vorgarten zahlen oder sich abwechselsd darum kümmern.
Ja, wir sind beide Mieter.
Es kann auch ein Gärtner über die Nebenkosten abgerechnet werden. Normalerweise reicht es, mal in den eigenen Unterlagen nachzusehen.
Danke für die schnelle Antwort :)
Gibt es da vielleicht eine QUelle zu, so dass ich der Nachbarin sagen kann "Laut Paragraph bla brauch ich das nicht machen so lange es nicht explizit im Mietvertrag steht"