Grünflächen vor dem Haus
Hallo. Ich habe vor meinem Haus einen kleinen Vorgarten (ca 30qm) Diesen möchte ich aber nun durch Pflastersteine ersetzen, da mich mein großer Garten hinter dem Haus genug beschäftigt. Kann ich das einfach umbauen, oder muss ich mir da eine Genehmigung von der Stadt holen?
Vielen Dank für die Antworten
4 Antworten
Das ist in den Orten und Ländern sehr unterschiedlich geregeltt.
Es kann sein, daß bei Euch das Schaffen neuer, versiegelter Flächen genehmigt oder zumindest angezeigt werden muß. In einem Sanierungsgebiet, bei Baudenkmälern etc. ist das z.B. üblich.
Zum anderen müßtest Du Dein Grundstück evtl. in der Gefällerichtung völlig umbauen oder zum Fußweg und Straße hin mit einem Hochbord oder mit einer Regenrinne abschließen.
In den meisten Bundesländern ist die Entwässerung von privaten Grundstücken auf andere Grundstücke (z.B. auch am Berg!!) bzw. auf die Straße verboten.
Wir diese Fläche mit "normalen" Steinen versiegelt, wird das sich dort sammelnde Regenwasser in der Regel mit in die Gebühren für Abwasser einbezogen. Entweder verwendest Du hier entsprechendes Pflaster, welches ein Versickern des Regenwassers ermöglicht (gibt es bereits im Fachhandel zu kaufen). Oder diese Fläche wird über kurz oder lang auch in den Bescheid für Deine Abwassergebühren einbezogen werden müssen.
Es ist durchaus möglich, dass die Kommune ein Mitspracherecht bei deinem Vorhaben hat. Ein Anruf könnte da Klarheit schaffen.
wie wäre es denn mit rasen???? kein normaler mensch legt seinen kompletten vorgarten mit steinen aus. kannst ja gleich alles zu betonieren. und nein, brauchst nicht fragen, es ist ja keine bauliche veränderung, nur weil man pflastert
Falls du meine Frage richtig gelesen hast, ist dir sicher nicht entgangen, dass ich einen großen Garten hinter dem Haus habe... Und wenn ich nun mal vor dem Haus Pflaster haben will ist das meine Sache! Das ist kein Grund mich als "nicht normalen Mensch" zu betiteln...
Vor meinem Haus wurde vor meiner Zeit der Vorgarten in gepflasterte Parkplätze verwandelt.