Wird das Erdgeschoss bei der Angabe der Stockwerke eines Hauses mitgezählt?

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Bei der Geschossigkeit eines Hauses wird das Erdgeschoss mitgezählt. Das Untergeschoss und das Dachgeschoss werden bauordnungsrechtlich nur als Vollgeschoss mitgezählt, wenn bestimmte Berechnungsfaktoren vorliegen. Vereinfacht ausgedrückt: beim Dachgeschoss ist das Verhältnis der Fläche mit "Stehhöhe" zum darunterliegenden Vollgeschoss relevant. Beim Untergeschoss (in Hanglage) kommt es darauf an. wieviel Prozent aus dem Boden herausragen.

Das Erdgeschoss wird mitgezählt. Das heißt das 4. Stockwerk ist das 3 Obergeschoss! Das kann aber von Haus zu Haus, resp. von Land zu Land unterschiedlich sein. Oft ist es auch so, dass das Erdgeschoss nur mitgezählt wird, wenn dort entweder Büros oder Wohnungen sind. Wenn dort nur der Hausflur ist und man geht sofort die Treppen hoch ins erste Obergeschoss, dann wird das manchmal nicht als Erdgeschoss gewertet. Bei mir im Haus ist es z.B so, dass man reingeht und dann sind da nur die Briefkästen und dann geht man ein "halbes Stcokwerk" hoch und dort ist dann erst das Erdgeschoss (was ja eigentlich auch falsch wäre)

Wie das in anderen Ländern gerechnet wird, weiß ich nicht, aber hier läuft das so: Ein viergeschossiges Haus besteht aus Erdgeschoss und drei darüberliegenden Stockwerken oder auch aus EG und zwei Stockwerken und Dachgeschoss, wenn bewohnbar.

Ein 4 geschossiges Wohnhaus hat 1 Erdgeschoss und 3 Etagen.

Erdgeschoss (Parterre) + Obergeschosse (Etagen) = Anzahl der Geschosse

Bsp. Ein 4geschossiges Haus hat 1 Parterre und 3 Etagen