Darf ich Vorgarten als Garten nutzen?
Hallo, wir interessieren uns für ein Haus welches wir gerne kaufen würden. Das Grundstück ist recht groß (400 qm) für Stadtnähe.
Jetzt liegt der Garten der nach Hinten raus geht im Osten. Das heißt, wir hätten dort durch umstehende Häuser wirklich nur Morgens Sonne. Jedoch hat das Haus einen sehr großen Vorgarten der nach Süd/Westen geht. Dieser besteht zurzeit nur aus Rasenfläche und einem schmalen Weg zur Haustür.
Jetzt fragen wir uns, ob man nicht diesen Vorgarten auch als Garten nutzen dürfte? Sprich, dürfte man in einzäunen (1 - 1,20 Meter hoch, natürlich mit Törchen, damit man zur Haustür gelangen kann. Briefkasten auch sozusagen auf die Einfahrt verlegen etc.) und ganz normal wie einen Garten hinter dem Haus nutzen? Ortsüblich kann man sagen, dass die anderen Vorgärten wie normale Vorgärten genutzt werden. Mal ne Hecke, mal nichts, mal Blümchen.. wie man das halt so kennt. Aber da der Garten der hinter dem Haus wirklich nicht sooo optimal liegt, würden wir diese Möglichkeit begrüßen.
Kennt sich da jemand aus? Hat das schonmal jemand gemacht? Vielen Dank : )
6 Stimmen
8 Antworten
Schaut euch in der Nähe um, wenn es KEIN haus gibt an dem der Vorgarten als Garten genutzt wird mit Zaun etc.müsstet ihr bei der Stadt nach den örtlichen Bauvorschriften fragen. Wenn es solche Vorgärten mit Zaun jedoch gibt, dann dürft ihr das auch.
habakuk63 hat das richtige Stichwort "Örtliche Bauvorschriften" nach Landesbauordnung genannt. Die kann es Festsetzung im Bebauungsplan geben, oder aber auch selbständig als sog. Gestaltungssatzung.
Dort kann die Vorgartengestaltung geregelt sein. Z.B. ob und wie man einfrieden dar (Höhe, Materialart, Farben) und ob der Vorgartenbereich versiegelt werden darf und wie viel (z.B. für Terrasse).
Aus der Ferne ist die Antwort nicht mit ja oder nein zu beantworten, sondern mit "Es kommt drauf an.". Auf was steht oben.
Einfach bei der Gemeine fragen. Das hilft.
Bzgl. der Vorbilder in der Nachbarschaft ist das ein zweischneidiges Schwert. Wenn es keine Örtliche Bauvorschriften gibt, dann kann man sich auf die Umgebung beziehen. Wenn es sie gibt und doch jemand z.B. einen Zaun errichtet hat, der nicht zulässig ist, dann heißt das nicht automatisch, dass man das auch darf.
--> "Keine Gleichheit im Unrecht".
Man darf ja auch nicht legal über rot fahren, nur weil der Vordermann das gemacht hat und nicht erwischt wurde!!!
vg
C
Ja natürlich kannst du den Vorgarten so nutzen, wenn du das möchtest.
Bezüglich Zaun könnte es unter Umständen über eine Gestaltungssatzung der Gemeinde Einschränkungen geben. Wenn allerdings die Nachbarn auch etwas Vergleichbares haben, würde ich deswegen keine schlafenden Hunde wecken.
Es ist doch euer Grundstück dann! Da könnt ihr den Garten hin machen wo ihr wollt!
Sie dürfen ihr Haus und ihr Grundstück für alles nutzen solange es niemanden stört und sie auf ihrem Grundstück bleiben dürfen sie Das.
[Für den fall das es ein Haus ist mit mehreren bewohnern muss vorher abgeklärt sein ob man diese fläche für sich (oder für alle) beansprucht werden darf.
Mfg. Dein Hype
Wenn dieser Teil zu eurem Grundstück gehört und nicht öffentlich ist, dann könnt ihr den auch einzäunen.
Ein Garten ansich muss aber nicht den ganzen Tag Sonne haben. Und Gartenanlagen, zum Beispiel ein Teich, freut sich mehr über Schattenlage, weil sonst das Wasser schnell kippen kann. Pflanzen für Teilsonne oder Schatten gibt es auch genug.