Ersatzteile für Kühlschrank in Mietwohnung - wer zahlt?
Mir sind diese Woche 2 Missgeschicke an meinem Kühlschrank passiert. ? Anfang der Woche ist die Tür des Gefrierfachs abgebrochen und heute ist mir auch noch ein Glas auf die untere Glasplatte gefallen, so dass diese zersplittert ist. Der Kühlschrank wurde vom Vermieter gestellt. Da es mein Verschulden war vermute ich, dass ich die Kosten tragen muss. Ist das so richtig? Da ich damit wohl Kosten im Wert von ca. 100€ haben werde ist die Frage, ob es sich dann nicht lohnen würde den Kühlschrank komplett auszutauschen. Darf ich das? Und wer würde das bezahlen?
9 Antworten
Die kaputte Glasscheibe ist eindeutig dein Fehler, bei der Tür würde ich eher dazu tendieren zu sagen, es könnte um einen Verschleiß oder Defekt handeln. So einfach bekommt man die Tür vom Gefrierfach nicht kaputt.
Nimm am besten Kontakt zu den Vermieter auf, einigt euch darauf, dass er einen neuen Kühlschrank kauft, du aber z. B. 50 Euro für die defekte Scheibe dazulegst.
Alternativ würde ich fragen, ob du nicht den Kühlschrank entsorgen kannst du dir selbst einen neuen Kühlschrank kaufst.
Da die Wohnung mit Kühlschrank gemietet wurde, wäre damit (Neubeschaffung auf Deine Rechnung) der Vermieter wohl nur dann einverstanden, wenn der Kühlschrank nach Deinem Auszug in der Wohnung bleibt. Vielleicht wäre es gut, wenn man dafür gleich eine Regelung für eine spätere Übernahme durch den Vermieter treffen könnte.
Z. B.:
Beschafft wird ein Kühlschrank mit Mindestlagermöglichkeit von x Litern (Kühlbereich) und x Litern (Gefrierbereich). Mindeststandard für Energieverbrauch = A++
Der Vermieter bezahlt den Neupreis für den Kühlschrank abzüglich 50 €, wenn Mieter innerhalb von 1/2 Jahr auszieht.
Er zahlt darüberhinaus Neupreis - 50 € - Abschlag von 20 % pro Jahr für jedes angefangene Jahr der Nutzungsdauer ab Zeitpunkt der Anschaffung.
Das würde bedeuten, dass er nach rund 5 Jahren Nutzungsdauer durch Dich nichts mehr bezahlen müßte, da er bei heutigem Standard der meisten Elektrogeräte nach Ablauf von 5 Jahren immer mit dem plötzlichen Exitus zu rechnen hat.
ob es sich dann nicht lohnen würde den Kühlschrank komplett auszutauschen. Darf ich das? Und wer würde das bezahlen?
Nicht verzagen, Vermieter fragen. Nicht einfach den Kühlschrank tauschen sondern nur in Absprache mit dem Vermieter.
MfG
Wenn der Kühlschrank Gegenstand des Mietvertrags ist, also mit vermietet wird, dann gehört er ja dem Vermieter.
Da es aber dein Verschulden ist, müsstest du für den Schaden aufkommen.
Den Kühlschrank einfach austauschen darfst du eigentlich nicht bzw. du müsstest den "Alten" dann irgendwo lagern um ihn beim Auszug wieder einzusetzen.
Rede einfach mal mit deinem Vermieter über das Kühlschrank-Problem.
Eventuell kann man einen neuen, energiesparenderen einbauen.
Je nach Vermieter wird man sich da schon irgendwie einig.
Moin.
Ist soweit korrekt. Der entstandene Schaden geht zu deinen Lasten. Ob der Vermieter einen neuen akzeptiert? Nun, warum nicht. Lässt sich leicht klären.
Aber greift in so einem Fall nicht die Hausratversicherung? Nur so als Gedanke....
Dann eben diese. :-) Wie gesagt, nur ein Denkanstoss.
Wenn Du den Schaden angerichtet hast, bleiben Dir auch die Kosten. Ob Du ihn austauschen kannst, entscheidet der Eigentümer, auch ob er einen Teil aufbezahlt
die Haftpflichtversicherung ist dafür zuständig, da fremdes Eigentum beschädigt wurde !