§ 154 abs. 1 stpo
Ich habe eine Anzeige wegen gef. Körperverletzung gekriegt .
Es kam ein Brief von der Polizei , da stand drinn : Von der Verfolgung wird gemäß § 154 abs. 1 stpo abgesehen.
2-3 Wochen später kam ein Brief von einem Anwalt wo drinne stand das ich jetzt schmerzensgeld zahlen muss !!?
Was soll ich tuhen.
5 Antworten
Darf ich dich fragen was genau passiert ist... was du getan hast.. und wieso das Verfahren wieder eingestellt wurde. Hab auch eine Anzeige wegen gefährlicher KV bekommen und hoffe gerade das es von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen wird.
Ich hoffe du ließt das...
Das eine schliesst das andere nicht aus. Es ist dir freigestellt auch einen Anwalt zu nehmen...
das schmerzensgeld zahlen ?
Frag deinen Anwalt - dafür hat der das ja Studiert. Wenn du schmerzensgeld zahlen musst und dafür kein verfahren vor gericht eingeleitet wurde, heisst wohl das du nicht vorbestraft bist im gegenzug zur zahlung von schmerzensgeld
Hallo.
§ 154 sagt Teileinstellung.
Jetzt kommt das Zivile Verfahren. Das Strafverfahren kann wider aufgenommen werden.
Das wird ein Gericht entscheiden.