Freibetrag bei Mieteinnahmen, ja nein?
Hallo,
ich habe letztes Jahr 9000 Euro Mieteinnahmen gehabt. Diese wurden mir 100% auf das Einkommen angerechnet. Gibt es da keinen Freibetrag für solche Einnahmen? Wir sind zusammen veranlagt und ich dachte, dass das bis ca. 16.000 Euro steuerfrei möglich waren?...
Danke für eure Hilfe.
6 Antworten
Es gibt einen Grundfreibetrag für das Gesamte Einkommen i. H. v. EUR 18.336. Dieser Betrag wird tatsächlich nicht versteuert, erst die übersteigenden Beträge werden dann zuerst mit 14% versteuert. Das steigert sich dann über 16% - zu 42% für Beträge über EUR 107.000,00, Nennt sich Steuerprogression.
ich habe letztes Jahr 9000 Euro Mieteinnahmen gehabt.
Glückwunsch.
Diese wurden mir 100% auf das Einkommen angerechnet.
Natürlich wird die Summe der positiven Einkünfte auch aus V+V versteuert.
Gibt es da keinen Freibetrag für solche Einnahmen?
Nein.
Wir sind zusammen veranlagt und ich dachte, dass das bis ca. 16.000 Euro steuerfrei möglich waren?
Euch steht selbstverständlich der Grundfreibetrag jeweils zu, der aber im Zuge der Ermittlung des zvE ohnehin in Abzug gebracht wird.
Der Freibetrag gilt nur für die Gesamtheit der Einkünfte, nicht für jede einzelne Einkunftsart.
Ist alles korrekt so.
Wäre auch sonst zu einfach.^.
9400 sind es, glaube ich
dann holst du dir 9300 aus miete, 9300 aus selbstständigkeit, 9300 aus arbeit etc pp
alles steuerfrei^^
ich habe letztes Jahr 9000 Euro Mieteinnahmen gehabt. Diese wurden mir 100% auf das Einkommen angerechnet.
Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte - das sind Einnahmen abzüglich Werbungskosten.
Gibt es da keinen Freibetrag für solche Einnahmen?
Es gibt einen Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, allerdings bezieht sich der auf alle Einkünfte bzw. auf das zu versteuernde Einkommen.
Auf Mietverträge gibt es keinen gesonderten Freibetrag.
Dafür kannst du alle Kosten, die mit der Mietsache zusammenhängen, auch Abschreibungen, von diesen Einnahmen in Abzug bringen.
O weia, stimmt, danke!! :D