Mehrwertsteuer auf Nebenostenabrechnung bei Gewerbe?

3 Antworten

Das ist mir zu wirr und ich denke, hier fehlt beim Vermieter schlichtweg ein wenig Kenntnis. Vielleicht kann ich helfen.

Eine Miete hat nichts mit den Nebenkosten ab Hut.

Eine WEG kann keine Nebenkostenabrechnung erstellen, denn diesen Begriff kennen die nicht.

Die Eigentümer haben Kosten und Lasten zu tragen und dies natürlich ohne Mehrwertsteuer. Der Verband hat nicht die Potenz, so eine zu verlangen.

Der vermietende Eigentümer muß, wenn er denn entsprechende Vereinbarungen mietvertraglich so geordnet hat, die ihm berechneten Kosten und Lasten zuzüglich seiner rein wohnungsbezogenen Kosten und Lasten dem Mieter berechnen und zum Schluß die Märchensteuer auf den Gesamtbetrag hinzurechnen.

Alles eigentlich ganz einfach.

Beachte: Darf abweichend von den gesetzlichen Vorgaben so abgerechnet werden?

Und zuständig für eine AR ist der ET, der am letzten Tag der AP im Grundbuch eingestragen war.

Nicht vergessen, die Steuer dem Finanzamt auch zur Verfügung zu stellen.

Viel Glück.



Wenn Du die Nebenkostenbelege aller Verwalter anschaust, es sind alles Rechnungen von verschiedenen Unternehmen, seien es Ölrechnungen, Reparaturrechnungen, Instandhaltungsrechnungen usw.  alle Rechnungen beinhalten Mwst.....Selbst ein Verwalter ist Mwst.-pflichtig....

FremderMuc 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 18:31

... ein verwalter !!! VERWALTET und ist nicht der Rechnungsempfänger, sollte er die MwSt. ausweisen (z.B. an mich) dann müsste ER diese abführen !!!

und klar sind alle (zumindest die meisten) mit 19% mwst .. aber eben nicht an mich bzw. den GEWERBEBetreibenden Ausgewiesen und somit nicht hilfreich.

Dies würde nur gehen, wenn man ALLE diese unternehmen bittet,

für Fa. XY aus der Gesamtabrechnung jeweils nach Verteilerschlüssel eine SEPERATE REchnung zu schreiben ........

da macht wohl keiner mit

Bakaroo1976  05.07.2016, 19:11
@FremderMuc

Die Mehrtwertsteuer ist bei der Weiterberechnung der Nebenkosten in der Abrechnung enthalten. Der Verwalter rechnet mit Dir zwar die Nebenkosten ab, ist jedoch nicht Leistungserbringer. Du müsstest vom Verwalter namens und im Auftrag des Besitzers eine Abrechnung bekommen, in der Mehrwertsteuerbeträge separat (nach Steuersatz) ausgewiesen werden. Denn der Besitzer ist Leistungserbringer Dir gegenüber. So gesehen hast Du völlig Recht.

schleudermaxe  06.07.2016, 06:24
@Bakaroo1976

Oh, ein Kenner? Selten so gelacht.

Ein Verwalter kann nicht und eine WEG auch nicht. Ist doch ganz einfach.

Die AR einer WEG beinhaltet alle Kosten und Lasten aus dem Wirtschaftsjahr (Anders die Wärmeabrechnung!).

Ein Vermieter hat Kosten und Lasten die angefallen sind, auf den Vermieter zu verteilen. Ein gewaltiger Unterschied, der mietvertraglich aber geheilt werden kann.

Seit wann muß der Eigentümer auf Abwasser und Grundsteuer Märchensteuer bezahlen? Ich kenne zudem viele (kleine) Verwaltungen und Eigentümer die verwalten und alles ohne diese Steuer.

Wo bitte steht, daß ein Verwalter verpflichtet ist.....?

schleudermaxe  06.07.2016, 06:25
@FremderMuc

Ein Verwalter darf auch nicht und hat ja auch gar nicht alle Kosten und Lasten der Teileinheit zur Hand. Woher denn auch?

Bei Verzicht auf Steuerfreiheit muss der der Vemieter die Umsatzsteuer auf das Entgelt draufrechnen (nix enthaltenes ausweisen).
Deshalb: Nettomiete + NK= Entgelt zzgl. 19% USt = Bruttomiete.

FremderMuc 
Beitragsersteller
 05.07.2016, 22:00

ja, so denke ich auch.

und anders gehts wohl nicht.

Rechtlich hoffe ich auf der korrekten Seite zu sein :-)

die Mieterin will mir gerade den Anwalt schicken ...
dabei sollte sie froh sein, dass ich dies erst
in diesem jahr so mache (objekt erst seit mitte letztes jahr bei mir)

Da wäre als Antwort die Frage, ob die bisher falsch berechneten Nebenkosten rückwirkend verlangt werden können ?

privat gehts nicht .... hier jedoch gewerbe.