Wieviel Steuern muss man als selbstständiger Autohändler zahlen?
Hallo, ich habe mich ein wenig zum Thema Autohandel erkundigt und habe da einige formelle Sachen anscheinend nicht wirklich verstanden. Von einem bekannten habe ich gehört, dass man einkommensteuerpflichtig ist und ab einem bestimmten Gewinn auch umsatzsteuerpflichtig.
Bei dem bekannten beträgt der Einkommenssteuersatz 17% und wenn ich richtig verstanden habe, wird er von dem Gewinn abgezogen. Die Umsatzsteuer von 19% von dem gemachten Umsatz.
Beispielsweise habe ich mir ein Auto für 50000€ gekauft und verkaufe es für 65000€. Dann müsste man mir dafür letztendlich 0,19x65000=12350€ Umsatz- und 0,17x15000=2550€ Einkommenssteuer abziehen. Demnach würden mir von den 15000€ nur 100€ Nettogewinn übrig bleiben, was absolut keinen Sinn macht. Könnte mir jemand erklären, wo da mein Denkfehler liegt?
4 Antworten
Du zahlst nur die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer. Und wie hoch dein Gewinn besteuert wird, das siehst du erst am Ende des Jahres bei der Steuererklärung.
Außerdem hast du laufende Betriebskosten, die natürlich den Gewinn und somit die Steuerschuld schmälern.
Es gibt Existenzgründerseminare, wo das erklärt wird - du solltest ein solches besuchen, dir einen guten Steuerberater nehmen und/oder eine Bürokraft, die dir deinen Papierkram zuverlässig erledigt und sich auskennt. Jemand wie mich zum Beispiel, aber ich hab schon einen Job.
Die Einkommenssteuer ist bei jedem anders, es kommt auf die gesamten Einkünfte abzüglich der Ausgaben an, nicht nur die aus einem einzigen Einkauf/Verkauf. Bei der Umsatzsteuer führst du zwar 19% deines Nettoverkaufspreises ab, bekommst aber 19% des Nettoeinkaufspreises als gezahlte Umsatzsteuer (heißt dann Vorsteuer) zurück. Ganz so einfach ist das im Autohandel aber nicht, denn hier gibt es als Besonderheit die Differenzbesteuerung bei Fahrzeugen, die von Privatpersonen eingekauft wurden.
Abgesehen davon gibt es neben der Steuer noch einige weitere sehr wichtige Dinge, die du beachten musst, wie z.B. das Gewährleistungsrecht.
Achtung! Gerade als Autohändler sollte man was beachten!
Gibt mal im Internet "Differenzbesteuerung" ein.
Bei dem bekannten beträgt der Einkommenssteuersatz 17% und wenn ich richtig verstanden habe, wird er von dem Gewinn abgezogen.
Nein. Einkommensteuer wird immer auf das zu versteuernde Einkommen erhoben.
Die Umsatzsteuer von 19% von dem gemachten Umsatz.
Yep. Aber gegengerechnet wird die beim Einkauf ausgelegte Umsatzsteuer (Vorsteuer).
Könnte mir jemand erklären, wo da mein Denkfehler liegt?
- Auto gekauft für Brutto 50.000,- € bedeutet netto 42.016,81 € zzgl. USt. 19%
- Auto verkauft für Brutto 65.000,- € bedeutet netto 54.621,85 € zzgl. USt. 19%
- Dem Finanzamt geschuldete Umsatzsteuer: 10.378,15 € eingenommene USt. - 7.983,19 € ausgelegte Vorsteuer = 2.394,96 €
- Ergibt einen Netto-Gewinn von 12.605,04 €
Nehmen wir mal an dies wäre dein einziges Geschäft und du bräuchtest keinerlei Auslagen für Büro, Personal, Miete etc. dann landet der Wert in der Einkommensteuer in der Anlage G.
Davon gehen die Sozialabgaben runter und man landet höchstwahrscheinlich unter 8.472,- € und zahlt keine Einkommensteuern.