Ich arbeite in Teilzeit und möchte nebenbei ein Kleingewerbe (umsatzsteuerfrei) gründen - wie viel darf ich verdienen um umsatzsteuerfrei zu bleiben?
Da ich ein Kind habe, arbeite ich in Teilzeit (50%) und verdiene dabei 14 400 brutto / Jahr (etwa 925€ / Monat netto). Nun möchte ich als Dolmetscherin und Übersetzerin etwas nebenbei verdienen. Bis 17 500€ Umsatz muss man ja keine Umsatzsteuer vom Kunden verlangen (Kleinunternehmerregelung)... Bedeutet dies aber, dass ich zu meinem Netto-Gehalt (was ja im Jahr etwa 11 000€ beträgt) nur 6500€ dazuverdienen darf oder bezieht sich der Betrag rein auf den Umsatz aus der selbständigen Tätigkeit?
Ich gehe davon aus, dass man den Erwerb aus der Selbstständigkeit in der Einkommensteuererklärung aufweist und dementsprechend Steuern darauf bezahlt, unabhängig von der Versteuerung aus der Festanstellung... Wann würde diese Steuer fällig werden?
Hoffe, dass es nicht zu kompliziert formuliert ist :)))
3 Antworten
Erstens: es gibt kein Kleingewerbe.
Du meldest ein Gewerbe an und fertig.
Dass Finazamt schickt dir einen Fragebogen und fragt nach deinen geschätzen Umsätzen und fragt auch ob du die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG beantragen willst.
Diese Reglung betrifft nur deine Umsätze, deshalb Umsatzsteuer. Bis zu einem jahresbruttoumsatz von bis zu 17.500e kannst du von der MwSt befreit werden.
Alle anderen Abgaben und Steuern bleiben von dieser reglung unberührt.
Verdienen = Gewinn kannst du so viel du willst.
Denn Umsatz ist nicht gleich Gewinn.
Gewinn ist Umsatz minus Betriebskosten.
Deine beiden Einkommesarten werden zusammen gezählt und aus dem gesammt Einkommen wird deine zuzahlende Einkommenssteuer berechnet.
Genaue Auskünfte erteilt dir übrigens jeder Steuerberater.
Problematisch wird auch die Krankenkasse GKV wenn du eine Familienversicherung hast und bei deinem mann mitversichert bist, ansonsten fliegst du raus bzw must dich selbst komplett versichern
Problematisch ist auch bei einem Kleingewerbe du kannst selbst kaum was abschreiben und dem keine keine Mwst ausweisen das aber viele wollen, somit bist du immer 19% teuerer als der Markt. ..
Wenn Sie über eine(n) Angehörige(n) beitragsfrei familienversichert
in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, darf Ihr regelmäßiges
Gesamteinkommen pro Monat 395 Euro nicht übersteigen. Dazu zählen auch
gewerbliche (Neben-)Einkünfte. Die Vorschriften zur beitragsfreien
Familienversicherung gelten nicht nur für Ehe- und Lebenspartner, sondern auch für Schüler und Studierende bis zum 25. Lebensjah
quelle
Wie bereits erwähnt wurde, lässt sich aus meinem Brutto Einkommen feststellen, dass ich als Alleinstehende nicht bei anderen mitversichert bin, sondern selbst dafür aufkomme. MwSt.möchte ich auf keinen Fall aufweisen, da ich somit ja günstiger bleibe und da ich als Übersetzerin sogut wie keine Materialkosten etc.habe, die ich absetzen würde.
Familienversicherung?
wo?
die Dame verdient ca, 1.200 € im Monat auf Lohnsteuerkarte ....
Diese Umsatzsteuerregelung betrachtet nur das Einkommen aus dem Gewerbe.
Einkommenssteuertabellen bzw. -Rechner findest Du im Internet über Google. Für die Einkommenssteuer ist die Summe Deines Einkommens entscheidend.
Da hast Du vollkommen recht, das habe ich nicht korrekt ausgedrückt.
Nicht das Einkommen, sondern den Umsatz.