Ausbildungsvergütung + Halbwaisenrente übersteigt steuerfreies Einkommen

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Er muss im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Nur ein prozentualer Anteil der Rente zählt als steuerpflichtiges Einkommen.

Es kommt dabei auf das Jahr des Rentenbeginns an.

Wenn er ein höheres Einkommen hat, dürfte es kein Problem sein, einen kleinen Anteil an Steuern nachzuzahlen.

Hier kann gesvhätzt werden, wie hoch die Steuern ungefähr werden: https://www.test.de/themen/steuern-recht/rechner/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die-Steuerschaetzung-1231254-2231254/

Wie wäre es denn wenn man sich z.B. ELSTER kostenlos herunterladen würde und die ganze Situation da mal durch spielt.

Ob selbstständig oder nicht hat mit ggf. Steuernachzahlungen nichts zu tun. Ein Selbsständiger kann bestenfalls mehr steuermindernde Ausgaben geltend machen. Die Rente ab März 2012 spielt erst in 2013 für 2012 eine Rolle.

Tolotson 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 10:27

Mit dem Selbstständigen bezog ich mich eher auf den Umstand, dass der ja auch einmal im Jahr eine Steuerklärung macht und dann die ganze Steuer auf einen Schlag zahlen muss. Etwas das ich für Otto-Normal-Verbraucher schlichtweg für schwierig halte. Viele haben da nicht die Disziplin jeden Monat Geld zur Seite zu legen für die Steuer.

DerHans  27.01.2012, 10:53
@Tolotson

Na und?, das ist dem Finanzamt egal, die Forderung kommt dann, und wird auch beigetrieben. Keine Sorge.

jockl  27.01.2012, 10:16

Nachtrag: Viele Rentner sind von Nachzahlungen betroffen, wiel diese nicht dessen bewusst waren, dass ggf. Einkommenssteuer-Erklärungen rechtzeitig abgegeben vor hohen Nachzahlungen bewahrt hätte.

Vor allem sollte er der RV sein Einkommen mitteilen, es wäre zu prüfen, ob ihm Halbwaisenrente überhaupt zusteht. Fragen ist besser als später einen Riesenberg Schulden zurück zahlen zu müssen.

Und generell ist jedes Einkommen zu versteuern, wenn jemand zwei verschiedene Einkommensarten hat,** muss er eben eine EStErklärung abgeben**. Die Lohnsteuer berücksichtigt ja nur, das zu versteuernde Gehalt/Ausbildungsvergütung. Mit Selbständigkeit hat das nichts zu tun. Der Arbeitgeber kann ja gar nicht wissen, ob sein Arbeitnehmer weitere Einkünfte hat.

Tolotson 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 09:56

Danke für den Tipp, genau das ist es ja das ich befürchte, dass er jetzt rückwirkend einiges zahlen muss. Was die Rentenversicherung angeht: Die haben ja beim Antrag alle Informationen über sein Einkommen bekommen aber ich denke ich rufe da doch mal an und frag' einfach mal nach.

Wenn er selber sein zu versteuerndes Einkommen wieder unter die Grenze drückt, erledigt sich das Problem von selbst.

Er kann zum Beispiel eine betriebliche Altersvorsorge einrichten, bei der er monatlich oder jährlich den entsprechenden Betrag seines Bruttos gleich umwandelt. Der Arbeitgeber überweist den kleinen Teil der Ausbildungsvergütung dann nicht an Ihren Partner, sondern z.B. an eine Versicherung.

Diese Beiträge in die eigene Vorsorge reduzieren das zu versteuernde Einkommen. So bleibt er unter den 8000 (und etwas) EUR und ist weiterhin in der steuerfreien Zone. Anstatt ans Finanzamt zahlt er dann in seine eigene Tasche.