Erhaltener Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung, und nicht existente Angegeben, rechliche Folgen?

5 Antworten

Bei der Zwangsversteigerung muss man sich ausweisen, wenn man ein Gebot abgibt. Zudem sollte der Bieter eine Sicherheitsleistung von 10% des Verkehrswertes als Bankencheck o.ä. gezahlt haben.

Ich kann mich den bisherigen Beiträgen nur anschließen. Aber auch selbst wenn eine nicht existente Adresse aufgenommen worden wäre, ändert das nichts an den rechtlichen Folgen.

Der Meistbietende hat sich gegenüber dem Zwangsversteigerungsgericht durch einen gültigen Personalausweise ausweisen und bei der Abgabe des ersten Gebotes 10 % des Verkehrswertes in Form eines betätigten LZB-Schecks oder einer Bankbürgschaft hinterlegen müssen. - Leute mit falschen persönlichen Angaben kommen dafür nicht in Frage!

Was führt Sie zu der verwegenen Annahme, dass der Personalausweis eine ungültige Adresse ausgewiesen hat?

Neben der Sicherheitsleistung war der "Strohmann" offenkundig auch für die Zahlung der Grunderwerbsteuer gutzuhalten, die bei der Weitergabe des ersteigerten Objektes durch notariellen Vertag erneut zu Grunderwerbsteuer verpflichtet. Da scheinen doch einige Leute sehr wohl überlegt gehandelt zu haben!?!

Sie hätten doch mitbieten können!?! Ihre Frage mutet indessen recht fadenscheinig an. Was bezwecken Sie damit?

Mein Elternhaus Wurde gegen meinem Willlen Teilzwangsversteigert!
  1. Ein Haus kann man nicht 'teilweise' zwangsversteigern.

  2. Wer war Eigentümer des Hauses?

Meine Verwan[d]tschaft hat ein[en] Strohmann zum ersteigern eingesetzt, der eine A[d]resse angegeben hat, die nicht existiert!

Normwalerweise muss sich der Bieter ausweisen.

ja und? wenn er seinen ausweis vorlegen muss, wird es auffliegen.

zudem kann er ncith eifnach das haus weiterverkaufen.

schelm1  14.01.2014, 14:52

Der Ausweis wird vom Rechtpfleger vor der Abgabe eines Gebotes geprüft und eine 10 %ige Sicherheitsleistung bezogen auf den Verkehrswert verlangt; nur dann darf der "Strohmann" für sich bieten.

Das Haus kann der "Strohmann" ohne weiteres mit Zuschlagserteilung notariell weiter verkaufen! Die erforderlche Berichtigung des Grundbuches kann dann im Zuge der Durchführung des Kaufvertages erfolgen.

Ronox  14.01.2014, 15:49
@schelm1

Der Grundbuchberichtigungsantrag wird von Amts wegen gestellt und kostet den Ersteher die reguläre Gebühr für Eigentumsänderungen. Deswegen wäre diese Taktik äußerst teuer. Der "Strohmann" kann im Termin erklären, dass er für jemand anderes geboten habe, § 81 III ZVG.

schelm1  14.01.2014, 16:14
@Ronox

Erklärt der Meistbietende im Termin oder nachträglich in einer öffentlich beglaubigten Urkunde, daß er für einen anderen geboten habe,** so ist diesem der Zuschlag zu erteilen, wenn die Vertretungsmacht des Meistbietenden oder die Zustimmung des anderen entweder bei dem Gericht offenkundig ist oder durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen wird**.

Da muß aber dann der Ersteher anwesend sein oder der Meistbietende eine entsprechende notarielle Bietvollmacht präsentieren.

Ihr Hinweis geht aber an der Legitimationsfrage des Fragestellers vorbei!