Zwangsversteigerung MFH. Die PV-Anlage gehört nicht dazu. Was bedeutet das für mich bei kauf?
Hallo,
ich habe vor ein Mehrfamilienhaus auf einer Zwangsversteigerung zu ersteigern. In dem Gutachten auf der Seite des zuständigen Amtsgerichts steht, dass eine PV-Anlage auf dem Dach montiert ist und diese nicht Bestandteil der Zwangsversteigerung ist.
Angenommen ich würde den Zuschlag bekommen und auf der Versteigerung das Objekt bekommen.
1.Was kommt dann auf mich zu? Kann ich verlangen, dass der alte Eigentümer die Anlage demontiert? Was passiert, wenn ich ein neues Dach modernisieren lasse, bekomme ich dann Probleme wegen der Anlage?
2.Muss ich im Grundbuch eine Dienstbarkeit eintragen lassen? Kann ich eine Pacht verlangen?
3.Wer trägt die kosten, wenn die Anlage für eine Dacherneuerung demontiert werden muss? Gerne würde ich an manchen Stellen Fenster einsetzen lassen. Also besteht keine Möglichkeit die Anlage wieder so zu montieren, wie sie vorher war. Was passiert dann?
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe.
Viele Grüße
5 Antworten
Die PV-Anlage ist evtl. nur vom Betreiber auf der gemieteten Dachfläche installiert. Genaues sagen die verträge, auch der Zwangsversteigerer sollte Bescheid wissen. Der weiss ja auch, dass die Anlage nicht zur Immobilie gehört.
Das ist ein höchst ungewöhnlicher Fall.
Offensichtlich sieht der Rechtspfleger in der PV-Anlage einen Scheinbestandteil.
Die Sache ist kompliziert:
Frag bitte einmal dazu den zuständigen Rechtspfleger. Der Anspruch muss auch angemeldet sein und diese Anmeldung darfst du einsehen (§ 42 ZVG).
Die Fragen die du gestellt hast, sind (nach Erwerb) Verhandlungssache zwischen dir und dem Alteigentümer, ggf. müssen Gerichte entscheiden.
Eine PV Anlage ist vermutlich ein Scheinbestandteil des Hauses , vergleichbar mit einem Windrad
https://jura-online.de/blog/2017/07/11/bgh-ist-eine-windkraftanlage-nur-ein-scheinbestandteil/
Wer jetzt Eigentümer der PV Anlage bleibt, kommt auf den Zeitpunkt der Aufstellung an. Ich vermute du kannst ohne Zustimmung des Eigentümers gar nichts mit dem Dach machen, eher zahlst du für eine Verringerung der Fläche noch eine Entschädigung.
Nur meine Einschätzung, null Gewähr für nur ungefähre Richtigkeit.
Er tritt in den Vertrag des alten Eigentümers mit Kauf ein.
Er ist dann Vertragspartner.
Er müsste besser diesen Vertrag sehen.
Richtig, Eigentum des bisherigen.
Ach, dann bleibt die Anlage im Eigentum des ehemaligen Hauseigentümers, wir dachten, sie gehörte Dritten.
von solchen Objekten lässt man die Finger ...
Aus welchem Grund? Heutzutage haben viele Häuser eine pv-Anlage. Bei Verkäufen ist es nicht selten, dass die Anlagen nicht dazu gehören. Dafür muss es ja normale Regelungen geben. Wo liegen aus ihrer Sicht die Risiken ?
Ich kenne einen renommierten Immobilienanwalt der rät immer bei den geringsten Haken an einem Objekt die Finger zu lassen ... Wie Gerichte entscheiden weiss man auch bei angeblich eindeutigen Regeln nie ...
Welchen Vertrag sollte es geben?
Wenn ich auf mein aktuelles Haus eine PV-Anlage setze, dann schliesse ich auch keinen Vertrag mit mir selbst.