Jahreswert des Wohnrechts?

4 Antworten

3.600 / 12 = 300 Euro. Das scheint die Kaltmiete zu sein. Aber entscheident ist, Oma muss nur! die Nebenkosten zahlen. Diese sind mir nicht bekannt. 

Eine Teilungsversteigerung kann dein " Partner " machen. Der neue bekommt dann die Oma dazu, heisst, das Wohnrecht bleibt bestehen. 

Oma muss auch beim neuen Besitzer nur die anteiligen NK zahlen. 

Details werden meist in einem notariellen Vertrag geregelt. 

Ronox  06.03.2015, 16:29

Eine Teilungsversteigerung kann dein " Partner " machen

Was soll er denn teilen? Er ist Alleineigentümer. Allenfalls kommt eine Zwangsversteigerung durch die Bank in Betracht.

imager761  07.03.2015, 07:08
@Ronox

Weit gefehlt, im Rahmen der Erbfolge kann jeder Miterbe Auflösung der Erbengemeinschaft auf dem Wege der Teilungsversteigerung durchsetzen, wenn der Hauserbe wg. Unvermietbarkeit des Teils des Wohnungsberechtigten und Schuldenlast des ihm zugefallenenn Hauses kein Erbe oder Pflichteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch auskehren kann. Dem stünde auch Omas Wohnrecht nicht entgegen :-)

edgarwallace 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 10:45

Dann kann man ja die Bank bei Hypotheken immer umgehen, wenn der eine dem anderen ein Wohnrecht hinterlegt. Interessant...

imager761  07.03.2015, 07:02
@edgarwallace

Wieso? Deine Verpflichtungen als Eigentümer, die Hypothek zu bedienen, hat mit dem grundbuchlichen Wohnungsrecht garnichts zu tun. Sie hat nach wievor ein erstrangiges Recht :-O Du hast das Haus mit Schulden und Oma übernommen :-)

edgarwallace 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 10:41

Was heisst denn dann Kaltmiete? Dass Sie NUR NK zahlen muss steht nicht explizit im Schreiben.

Zusätzlich hat Sie seit 6 Wochen einen Verwandten aufgenommen, der sich selbstverständlich auch nicht beteiligt.

imager761  07.03.2015, 06:54
@edgarwallace

Dass Sie NUR NK zahlen muss steht nicht explizit im Schreiben.

Aber in der Verfügung des gewährten Wohnungsrechtes oder im Grundbuch.  Und demnach dürfte Oma vom ehemal. Eigentümer kein Mietvertrag auf Lebenszeit gewährt worden sein, sondern mietfreies Wohnen als grundbuchliche Schuld und Duldungsverrpflchtung für jeden nachfolgenden Eigentümers grundbuchlich festgeschrieben.

Zusätzlich hat Sie seit 6 Wochen einen Verwandten aufgenommen,

Dazu ist sie auch berechtigt: § 1093 Abs. 2 BGB

Wohnrecht. Der Jahreswert ist mit 3600€ angegeben. Ist dieser Wert nur für erbrechtliche Zwecke (...)?

Richtig: Der Nachlasswert ist um dieses Wohnrecht, dem eine Gegenleistung entgegegsteht, gemindert. 

Im Wohnrecht wurde die anteilige Zahlung für NK vereinbart.

Das ist der Regelfall: Kostenlose Gebrauchsüberlassung ("mietfrei"), aber anteilige Betriebskostentragung des Berechtigten.

Seit mein Partner das Haus übernommen hat, sind diese sporadisch bis gar nicht gezahlt worden

Dann könnte man die nachweislich zugangssicher (Einwurfeinschreiben) unter angemessener Fristsetzung geltend machen und danach per Mahnbescheid beitreiben. Forderungen verjähren erst 3 Jahre nach Ablauf des Anspruchjahrendes. 

Das Wohnrecht wurde zusätzlich im Grundbuch hinterlegt, (...)  Lt. Bank sei das Recht somit bei Verkauf oder Zwangsversteigerung nicht gültig?

Jein: Es besteht, kann aber vom Ersteigerer gelöscht werden. 

G imager761

Im Falle einer Umschuldung wenn eine nachfinanzierende Bank umschulden würde wird das Wohnrecht einfach kapitalisiert und in dem Vorrang berechnet. Jahreswert EUR 3.600 mal Jahre der restlichen Lebensdauer. Beispiel noch 10 Jahre dann gibt es im Beleihungsauslauf einen Vorrang von EUR 36.000 für die finanzierende Bank.

Der Jahreswert ist mit 3600€ angegeben.

Für die Berechnung wurde in diesem Fall die erzielbare Nettomiete zugrunde gelegt. Die Festsetzung hatte damals aber rein kostenrechtliche Gründe. Die Verpflichtung zur anteiligen Zahlung der Nebenkosten besteht natürlich noch nach wie vor.

Das Wohnrecht wurde zusätzlich im Grundbuch hinterlegt, obwohl auch noch Schulden auf das Haus sind. Lt. Bank sei das Recht somit bei Verkauf oder Zwangsversteigerung nicht gültig?

Das Wohnrecht ist "gültig". Bei einer Zwangsversteigerung würde es aber erlöschen, da es Rang nach dem Grundpfandrecht der Bank hat (ansonsten hätte die Bank kein Darlehen bewilligt).