Vorversicherung nicht angegeben.
Hallo,
was passiert, wenn ich einen Versicherungsschaden habe, aber damals bei Abschluß die Vorversicherung nicht angegeben habe?
LG
Matthias
5 Antworten
Das ist eine Obliegenheitspflichtverletzung. Welche Folgen das hat, kann man so pauschal nicht sagen.
Es kommt erstens darauf an, ob deine jetzige Versicherung davon erfährt.
Wenn sie davon erfährt, hängt es zweitens davon ab, ob der Vertrag so, wie er jetzt ist oder überhaupt zustande gekommen wäre.
Wenn beispielsweise deine Vorversicherung schon einige Schäden reguliert hatte, dann kann es durchaus sein, dass das ein Umstand gewesen wäre, der zur Ablehnung deines Antrages geführt hätte. In diesem Fall hättest du schlechte Karten.
Wenn es aber nicht zu einer Ablehnung oder zu einem höheren Beitrag gekommen wäre, dann solltest du dir keine Sorgen machen.
Dann passiert überhaupt nichts, es sei denn, du wurdest bei Abschluss der neuen Versicherung ausdrücklich nach Schäden in den letzten Jahren befragt, das wäre dann nicht so ideal, jedoch strafrechtlich eher unbedenklich.
Strafrechtlich passiert tatsächlich nichts. Bei einem Bagatellschaden (für den man keine Versicherung braucht), wäre es auch egal. Bei einem Schaden der ins Geld geht, wird auf jeden Fall nachgeforscht, dann gibt es NICHTS
Neuanträge werden sporadisch über die Zentraldatei abgeklopft. Heißt: Die VS hat dadurch natürlich die Möglichkeit Beiträge NACH ZU FORDERN oder Bei einem Schaden, vom Vertrag zurück zu treten, da Sie OFFENSICHTLICH eine Obliegenheitsverletzung begangen haben. Ich wäre da äusserst Vorsichtig.
Mal ERNSTHAFT. Wenn es denn so einfach WÄRE. Auf die Idee sind doch sicher schon andere gekommen oder????
Wenns keinem auffällt garnichts.Wenn doch,kann das richtig teuer werden.
Das ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die den Versicherer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dann gibt es NICHTS