ebay Versandkosten zu niedrig angegeben. Kann d. Verkäufer abbrechen?
Statt 26€ wie angegeben belaufen sich die Versandkosten auf 47€. Hatbder Verkäufer eine Chance den Kauf abbrechen aus Kulanzgründdn auch rechtlich gesehen da Menschen Fehler unterlaufen können?
6 Antworten
Hatbder Verkäufer eine Chance den Kauf abbrechen aus Kulanzgründdn auch rechtlich gesehen
Hier kann von Kulanz keine Rede sein. Wenn man als Verkäufer seine „Hausausgaben“ nicht gründlich genug macht, braucht man sich am Ende nicht wundern, wenn man dafür – wie auch immer – draufzahlt.
Wenn hier überhaupt jemand kulant sein kann, ist es der Käufer. Sprich das jener die zusätzlichen Versandkosten übernimmt. Müssen muss er das nicht und ganz ehrlich, ich würde auch nicht für die „Schludrigkeit“ des Verkäufers mehr Geld ausgeben.
Mit dem Verkauf wurde ein bindender Kaufvertrag geschlossen. Wenn sich der Verkäufer sich dann –warum auch immer – verkalkuliert hat, kann dieser am Ende nicht einfach hingegen und vom Käufer mehr verlangen.
Nein. Der Verkäufer muss sich vorher über die tatsächlichen Versandkosten informieren.
Wurde der Vertrag geschlossen muss der Verkäufer ihn auch zu den zugesicherten Konditionen erfüllen!
Wie will man mit dieser Sachverhaltsdarstellung zielführenden, gar belastbaren Rat erwarten?
Warum ergibt sich diese Differenz? Wann wurde sie bemerkt? Wann genau dem K mitgeteilt?
Davon hinge ab, ob eine Anfechtung wg. Irrtum n. § 119 ff. BGB durchdränge oder man auf das Entgegenkommen des K angewiesen wäre, die tasächlichen Versandkosten zu tragen.
Einen nach diesem Angbeot durch (Höchst-)Gebot wirksam zustande gekommenen Kaufvertrag kann man hingegen nicht abbrechen, bestenfalls nicht erfüllen, was den K zu Schadensersatz berechtigt.
G imager761
Das ist das Problem des Verkäufers. Der muss die Ware zum vereinbarten Preis verschicken und darf den Rest aus eigener Tasche draufzahlen.
Das ist vermutlich jedem schon mal passiert, der öfters bei ebay was verkauft
Nein, das hat er nicht.
Ein Verkäufer hat sich vor dem Einstellen über die anfallenden Versandkosten zu informieren, die sind nach dem ersten Gebot bindend.