Was bedeutet die Frage "Haben sie sich arbeitsvertragsmäßig verhalten"?

6 Antworten

Dein ehemaliger arbeitgeber gab an das du dich arbeitswiedrig verhalten hast und es deshalb zur kündigung kam. verlange einsicht in den unterlagen deines ehemaligen arbeitgebers

Sergen3010 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:37

also ich hatte private Probleme bin nicht mehr zur Arbeit gegangen weil ich ins Ausland musste und ich habe mich nicht gemeldet muss ich bei dieser Frage auf ja oder nein ankreuzen wäre ihnen sehr dankbar

Gehe zum Betriebsrat und lass dich durch ihn vertreten. Der verlangt dann Einsicht in die Unterlagen und du kannst dann gemeinsam überlegen, was zu tun ist.

Hast du Sachen bei der Arbeit gemacht, die lau Arbeitsvertrag nicht gestattet waren. Z.B. privat Telefonieren, ständige Raucherpausen, Überstunden ohne beschied zu sagen, über Firmeninternes mit Freunden und Bekannten gesprochen. Vielleicht auch noch im Internet veröffentlicht. Firmeneigentum weggenommen usw.

Dazu gehört z.B. mehrfach zu spät gekommen, keine Krankmeldungen abgegeben, sich nicht telefonisch krank gemeldet, unentschuldigt gefehlt, ungebührliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen...

Da gibt es so einige Aktivitäten. Also alles, was deinem Arbeitsvertrag entgegensteht und der geschuldeten Arbeitsleistung.

Sergen3010 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:39

bin nicht mehr zur Arbeit gegangen weil ich hatte sehr viele Probleme muss ich dann ich ja anklicken oder nein

TorDerSchatten  16.07.2015, 19:01
@Sergen3010

Ja. Indem du nicht mehr hingegangen bist, zählt das als "Arbeitsverweigerung" und zieht eine fristlose Kündigung nach sich.

Du wirst vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen.

Wenn du "nein" ankreuzt, forschen die trotzdem nach und befragen den Arbeitgeber über den Sachverhalt, und dann kriegst du auch eine Sperre und hast außerdem Vertrauensverlust wegen nicht wahrheitsgemäßer Angaben.

Einfach nicht mehr hingehen ist keine Lösung, man kann anrufen und Bescheid sagen und z.B. unbezahlten Urlaub nehmen oder einen Aufhebungsvertrag machen

Da will (das Jobcenter?) jmd wissen, ob du zB unpünktlich warst, den Arbeitsfrieden gestört hast oder mutwillig deinem bisherigen AG Schaden zugefügt hast. LG 

Sergen3010 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:44

hab mist gebaut muss ich dann auf ja oder nein ankreuzen

Elfi96  17.07.2015, 15:28
@Sergen3010

Wenn du Mist gebaut hast, hast du dich NICHT Vertragsmäßig verhalten. LG