Erfährt man vom Tod des Vaters?
Hallo,
leider habe ich nach der Scheidung meiner Eltern vor fast 40 Jahren nie richtigen Kontakt zu meinem Vater gehabt. Ich hab es wohl immer wieder versucht, aber leider war ihm seine "neue" Familie immer wichtiger und es gab keinen Platz für mich. Trotzdem habe ich auch in den letzten Jahren immer wieder versucht ihn zu finden und eventuell doch noch Kontakt aufzubauen. Bisher fand ich allerdings nichts über oder von ihm im Netz etc.. Bis gestern,da bin ich durch Zufall auf der Homepage seines früheren Arbeitsgebers gelandet und habe dort eine Meldung gefunden (In Gedenken an unseren ehemaligen Mitarbeiter...), die eindeutig darauf schliessen läßt, daß er wohl schon vor 3 Jahren verstorben ist.
Meine Frage: Kann das sein, daß man nicht über den Tod des eigenen Vaters informiert wird (wenn schon nicht von der Familie, aber auch nicht über zB das Gericht)?
Frage 2: Sollte es dort kein Testament aber doch eine Erbschaft (zB Sparkonten) geben, habe ich dann einfach Pech gehabt, wenn ich nicht vom Tod erfahre?
Frage 3: Falls ich einen Rechtsanwalt damit beauftrage, zu prüfen ob Erbe vorhanden ist und es nichts zu erben gibt, welche Kosten könnten dann auf mich zukommen?
Wäre ganz toll wenn man mir hier zumindest die eine oder andere Frage beantworten könnte :-)
DANKE
9 Antworten
Leider eine sehr häufige Konstellation, dass Erben nicht informiert werden, da sie dem Gericht nicht bekannt sind und ggf. von den Miterben unterschlagen werden. Die Kosten für den Anwalt kann man sich nach meiner Einschätzung sparen, da es ausreichend ist, sich nach Terminabsprache persönlich mit dem Nachlassgericht in Verbindung zu setzen. Die eigene Geburtsurkunde, auf der der Vater als Solcher eingetragen ist, sollte man gleich mitnehmen, damit der zuständige Rechtspfleger auf Anhieb sich davon überzeugen kann, dass es sich um eine Tochter handelt. Anschl. Akteneinischt in die Nachlassakte nehmen, um sich gleich ein Bild bzgl. der Nachlasswerte zu machen und dann zu entscheiden, ob es Sinn macht, die Erbschaft anzunehmen. Eine Ausschlagung kostet in etwa 50 EUR und kann bei jedem Notar oder Nachlassgericht vollzogen werden. Wird hingegen ein Erbscheinantrag gestellt, da der Nachlasswert es sinnvoll erscheinen lässt, würde der urspüngliche Erbschein unmittelbar seitens des Nachlassgerichtes eingezogen und somit hinfällig sein. Viel Glück und ich hoffe geholfen zu haben.
Mit einer Abfrage bei dem letzten Einwohnermeldeamt, in Verbindung mit der Geburtsurkunde, auf der der Vater geführt wurde, bekommt man Hinweise über den späteren Aufenthaltsort. Eine solche Anfrage kann auch schriftlich erfolgen und kostet 5-7 EUR.
Die zweite Frau meines Ex rief meine Tochter an, als er verstorben war, um ihr zu sagen, dass sie aufs Erbe verzichten soll....
Auch wenn Du keinen Kontakt hattest, bist Du erbberechtigt. Man kann Dich nicht einfach unter den Tisch schweigen. Und Du kannst Dir dann überlegen, ob Du das Erbe annimmst oder nicht.
Selbst wenn Du nicht im Testament bedacht bist, so eins exostiert, hast Du Anspruch auf den Pflichtteil.
Danke für alle bisherigen Antworten!Also auch wenn es kein Gesetz gibt,finde ich es von der Familie menschlich schon sehr traurig die Tochter nicht zu informieren(und MICH konnte man immer finden und erreichen).Ich denke,da werde ich wohl um einen Besuch beim Anwalt nicht umzu kommen wenn ich mehr erfahren möchte.Sollte mir da jemand sagen können welche Kosten das im schlechtesten Fall ungefähr bedeuten könnte,wäre das ganz toll.Danke!
auch wenn kein kontakt bestand wirst du darüber informiert und ggf zum erbe gezogen oder auch für die kosten aufzukommen wenn er denn die vaterschaft damals anerkannt hatte gelle
Tja,dann frage ich mich wirklich warum ich nicht informiert wurde...Danke für die Antwort!
Ich habe ein ähnliches Problem und mich würde interessieren von wem man informiert wird.
Melde Dich beim Amtsgericht des Ortes, in dem Dein Vater gelebt hat. Möglicherweise ist seine "neue" Familie mit seinem Testament dorthin gegangen und hat alles so aussehen lassen, als seist Du nicht erbberechtigt.
Das Amtsgericht würde mir also Auskunft geben ob mein Vater überhaupt noch lebt? Erbe spielt in meinem Falle keine Rolle!
Ob er überhaupt noch lebt, kannst Du am besten beim Standesamt oder Einwohnermeldeamt seines Ortes erfragen. Das Amtsgericht hat eine Abteilung für Nachlassangelegenheiten, da solltest Du Dich melden, wenn Du weißt, dass er gestorben ist.
Aha, danke!
Erbrechtliche Ansprüche verjähren erst in 30 Jahren (§ 197 BGB).
Die "anderen" Erben sind gegenüber dem Nachlassgericht verplichtet wahrheitsgemäße Angaben über die Existenz weiterer potentieller Erben zu machen.
Meiner Meinung nach sollte sich später herausstellen, dass die Erben das dich als erbberechtigtes Kind ganz bewußt "unterschlagen" haben, kann das kannst du Schadensersatzansprüche gegen die Erben geltend machen.
Das Nachlassgericht ist eigentlich verpflichtet die Erben von Amtswegen zu ermitteln und diesen ihre Erbenstellung mitzuteilen.verpflichtet. Wende dich an das Nachlassgericht am Wohnort deines Vaters.
Auch beim erstellten Testament steht dir ein Pflichtteil zu.
Hallo, falls man als Erbe beim Nachlaßgericht bekannt ist, wird man informiert. Die "Verwandtschaft" ist nicht verpflichtet, den Tod zu propagieren, und schon gar nicht Aussenstehende. Falls es da was zu erben gab, haben es die anderen. Aber wer hat denn die Beisetztung bezahlt? Du doch wohl nicht?!-Gg
Danke für die Antwort!Leider bin ich mir nicht sicher wo mein Vater zuletzt lebte.Muß ich mich dann an das Einwohnermeldeamt des mir zuletzt bekannten Wohnortes wenden? Nochmals DANKE für alle Antworten