Nach 14 Monaten durch Zahlungsforderung vom Tod der Tante erfahren?
Hi,
gestern morgen hatte ich Post im Briefkasten. Es geht um meine Tante, die wie ich heut erfahren habe, vor über einem Jahr verstorben ist. Ich muss dazu sagen, das ich aus gutem Grund absolut keinen Kontakt zu dieser Familienseite hatte.
Hier ein kleiner Auszug:
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Sehr geehrter Herr X,
wie uns das Nachlassgericht mitgeteilt hat, kommen Sie als Erbe der Verstorbenen in Betracht.Bedauerlicherweise haben wir noch Forderungen gegen die Erblasserin. Eine Kopie der offenen Rechnungen haben wir dem Schreiben beigefügt.
Gemäß § 1922 i.V.m. § 1967 BGB haften Sie als Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Dies bedeutet, das wir den geschuldeten Forderungsbetrag von Ihnen als gesetzlicher Erbe fordern können.
..........ja ansonsten steht da eine Frist und das man in Raten zahlen könnte und das bei Nichtzahlung die Sache vor Gericht ginge etc.
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Die Rechnung beträgt über 2000€. Die Tante hat normalerweise noch 3 Geschwister. Keine Ahnung ob da Kontakt vorhanden war, denn mit denen hab ich ja auch vor Jahren abgeschlossen.
Ich habe nach Ausschlagung gegoogelt und da stand, das man 6 Wochen nach Kenntnis, welcher in der Regel am Tag des Todes wäre, Zeit hat das "Erbe" auszuschlagen. Ja mittlerweile ist ja ihr Tod verjährt.
Doch wie ist es in meinem Fall ? Mich hat kein Nachlassgericht angeschrieben und bis gestern wußte ich nichts von deren Tod.
Wie wird das nun gehandhabt ?
Danke im Voraus !
7 Antworten
Du hast das gestern erst erfahren, ab da gilt die Frist.
Möglicherweise haben die anderen Erben auch ausgeschlagen und deshalb wurdest Du gesucht und gefunden.
Mein Kind wurde 10 Jahre nach dem Tod der Oma ausfindig gemacht. Es hat das Erbe ausgeschlagen.
Da du erst jetzt vom Tod deiner Tante erfahren hats, beginnt die Ausschlagungsfrist erst jetzt für dich. Wende dich an dein zustänsdiges Amtsgericht, mach einen Termin, nimm den Brief mit und teile dort mit, dass du erst durch diesen vom Tod erfahren hast. Das musst du auch unterschreiben, damit machst du dich strafbar, sollte sich hinterher herausstellen, du wusstest doch davon.
Das Nachlassgericht ist nicht verpflichtet, dich vom Tod in Kenntnis zu setzen. Das wäre nur, wenn es ein Testament gegeben hätte, in der deine Tante dich als Erben benannt hätte.
Tummel dich- die 6 Wochen laufen!
Man kann eine Erbschaft auch im Nachhinein noch ablehnen.
Ich würde empfehlen, einen Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten.
Ohje, Danke an die anderen Tanten, dass Sie Dich nicht informiert haben. Ich fürchte Du must jetzt nachweisen, dass Du nichts gewusst hast. Sonst wird es eng. Gehe zu einem Anwalt und invstiere die 150 Euro oder so für eine Beratung.
Beachte die Formulierung "dass Sie als Erbe in Betracht kommen". Wenn es drei Schwestern gibt, wären sie ja Vorerben.
Du musst dem Nachlassgericht gegenüber eidesstattlich erklären, dass du vom Tod der entfernten Verwandten, nichts wusstest.
Angenommen die wußten von ihrem Tod und hatten frühzeitig die Möglichkeit auszuschlagen ?