Nach 14 Monaten durch Zahlungsforderung vom Tod der Tante erfahren?

7 Antworten

Da du erst jetzt vom Tod deiner Tante erfahren hats, beginnt die Ausschlagungsfrist erst jetzt für dich. Wende dich an dein zustänsdiges Amtsgericht, mach einen Termin, nimm den Brief mit und teile dort mit, dass du erst durch diesen vom Tod erfahren hast. Das musst du auch unterschreiben, damit machst du dich strafbar, sollte sich hinterher herausstellen, du wusstest doch davon.

Das Nachlassgericht ist nicht verpflichtet, dich vom Tod in Kenntnis zu setzen. Das wäre nur, wenn es ein Testament gegeben hätte, in der deine Tante dich als Erben benannt hätte.

Tummel dich- die 6 Wochen laufen!

Man kann eine Erbschaft auch im Nachhinein noch ablehnen.

Ich würde empfehlen, einen Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten.

Ohje, Danke an die anderen Tanten, dass Sie Dich nicht informiert haben. Ich fürchte Du must jetzt nachweisen, dass Du nichts gewusst hast. Sonst wird es eng. Gehe zu einem Anwalt und invstiere die 150 Euro oder so für eine Beratung.

Beachte die Formulierung "dass Sie als Erbe in Betracht kommen". Wenn es drei Schwestern gibt, wären sie ja Vorerben.

Du musst dem Nachlassgericht gegenüber eidesstattlich erklären, dass du vom Tod der entfernten Verwandten, nichts wusstest.

JasonX1984 
Beitragsersteller
 08.07.2020, 17:26

Angenommen die wußten von ihrem Tod und hatten frühzeitig die Möglichkeit auszuschlagen ?