Erbschaftsstreit. Erbe räumt Konto leer was tun?

4 Antworten

Hey Gunslinger47

Ein Erbe hat ,ca. 2 Jahre vor den Ableben, meine Großmutter zu sich geholt damit sie bei ihm leben kann . Als er dann gemerkt hat das die Mutter in der Nacht verstorben ist hat er am selben Tag noch die Konten leer geräumt..

Langsam,langsam. 

Das geht nicht so einfach! Vor dem Tod braucht hierfür eine eindeutige Vollmacht wann und wieviel abgehoben werden darf. Regelmäßige Abbuchungen größerer Summen wird die Bank ohne Rücksprache mit den Kontoinhabern nicht gewähren. 

Nach dem Tod braucht es entsprechende Unterlagen wie z.B. Sterbeurkunde und Erbschein. 

Gunslinger47 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 18:50

Also ich hab nochmal gefragt und er hatte scheinbar eine Vollmacht . Kann er dann frei über das Geld verfügen oder nur im Sinne des Kontoinhabers? Und muss er nun den anderen Erben rein gar nichts des verbliebenen Geldes abgeben?

LouPing  14.08.2017, 18:56
@Gunslinger47

Hey Gunslinger47

Freie Vollmacht?-also wurde ihm das Geld geschenkt? Frei verfügen kann er nur bei Schenkung. 

Eine Vollmacht bedeutet sonst,er kann die Geldangelegenheiten im Sinne/Auftrag der Eltern erledigen: Rechnungen,Einkäufe ect. 

Das Geld bleibt in dem Fall das Eigentum der Eltern-er darf es also ohnederen Zustimmung nicht für sich verwenden. 

Gunslinger47 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 19:56
@LouPing

Hey LouPing ,

Nein es handelte sich dabei nicht um eine freie Vollmacht er hat lediglich Geld für meine Großmutter abgehoben die den recht langen Weg zur Bank nicht mehr in Alter geschafft hat .

LouPing  14.08.2017, 21:05
@Gunslinger47

Hey Gunslinger47

Dann hätte das die Oma anhand der Kontoauszüge überwachen können. 

Hat er das Konto unrechtmäßig leergeräumt müsste das nachgewiesen werden.

Gunslinger47 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 18:43

Ich bin mir grad nicht ganz sicher wie genau das Konto leer geräumt wurde. Es ist nur so das das Konto leer und geschlossen ist.

Erbberechtigt sind erst einmal die direkten Nachkommen, also die Söhne.

Wenn Anlass besteht, dass das Erbe oder Teile davon unterschlagen oder veruntreut wurden, müssen die gesetzlichen Erben klagen.

Du selbst bist nicht direkt erbberechtigt und nimmst daher auch nicht an der Erbverteilung teil.

Das ist alles im BGB geregelt!

Gunslinger47 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 18:41

Ich selber möchte auch nichts erben ich frage nur für die beiden benachteiligten Söhne.

Die übrigen Söhne können sich mittels Erbschein bei der Bank melden und sich die Kontoauszüge vorweisen lassen. Sollte der eine Bruder das Konto NACH dem Tod der Mutter erst abgeräumt haben, die Bank das toleriert haben, dann können die anderen Söhne die Bank sogar verklagen, denn diese hätte ohne Efbschein nichts mehr auszahlen dürfen.

Erst mal informieren und dann einen Verdacht äußern- Außerdem, warum sind die anderen Kinder noch nicht aktiv geworden. Einen Anwalt fragen, der hätte ihnen schon die richtige Antwort gegeben.

Und vlt. hat der eine Sohn auf seinen Uralub gespart- machen andere auch!

Hört sich so an als wäre das Geld veruntreut worden. Generell muss er den Erben das vorhandene Vermögen und die letzten Ausgaben offen legen. Auch Dokumente zählen dazu.

Ansonsten könnte er ja alles behaupten. Mit den anderen Erben würde ich Mal zur Bank gehen und mit dem Erbschein Mal den Verlauf der Kontostände ansehen bzw. Die Auszüge der letzten zwei Jahre anfordern. Die Daten werden normal 10 Jahre gespeichert.