Erbrecht. Geht das Erbe auf die Enkel über wenn der Vater verstorben ist?
Hi, mein Mann ist vor ein paar Jahren verstorben. Wir haben zwei Kinder. Jetzt ist die Mutter meines Mannes gestorben. Sein Vater lebt noch. Kann mir jemand sagen, ob das Nachlassgericht sich automatisch mit uns in Verbindung setzt oder müssen wir einen Erbschein beantragen? Welchen Erbanspruch haben meine Kinder überhaupt?
7 Antworten
Theoretisch haben die Enkel immer Anspruch auf den Pflichtteil, den auch ihr Vater hätte beanspruchen können. Dies gilt auch wenn zB. ein Berliner Testament vorliegt, welches den Opa als Alleinerben vorsieht. Dies würde aber nicht automatisch berücksichtigt werden, sondern nur auf Antrag.
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-enkel.html
Liegt gar kein Testament vor greift die gesetzliche Erbfolgeregelung, also Ehepartner 50% und Kinder zu gleichen Teilen die anderen 50%. Die Enkel würden dann ersatzweise die Stelle des Vaters einehmen.
Ja, ab zu Nachlassgericht, Erbschein anfordern.
Der Erbteil des Vaters wird auf die Kinder übertragen.
I
Wenn sie kein Testament hat, geht es erstmal auf den anderen Ehepartner über. Erst wenn der Opa stirbt, erben deine Kinder. Aber auch etwaige andere Kinder des Opas, also Geschwister deines Mannes falls es die gibt.
Solage der Opa noch lebt gibt's nichts😁wenn Opa kein Testament gemacht hat bekommen automatisch die Enkelkinder nach seinem Tod das Erbe.
Deine Kinder erben - aber wohl erst, wenn der Opa verstorben ist.
Das Nachlassgericht sucht durchaus nach möglichen Erben. So war es bei meinem Kind. Alle anderen Angehörigen hatten das Erbe ausgeschlagen. Mein Kind wurde 10 Jahre nach dem Tod der Oma als Erbe ermittelt und angeschrieben.