Brief vom Nachlassgericht erhalten. Was bedeutet dieses Schreiben?

5 Antworten

Streng genommen geht es um meinen Großvater väterlicherseits, den aber nicht einmal mein Vater kannte. Leider ist mein Vater vor einigen Jahren bereits verstorben, weshalb die wohl auf mich zukommen.

Dann sind Sie Erbe 1. Ordnung und wenn durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ( wonach es hier klingt ) pflichtteilsberechtigt.

Was bedeutet das für mich?

Das bedeutet, das es ein Testament gibt, das vermutlich einen anderen Erben einsetzt. Nun wäre es ja möglich, das Sie das Testament anfechten wollen.  Ob eine erfolgreiche Anfechtung möglich ist, hängt von der Formulierung des Testament und der Frage ob, ob der Großvater von Ihrer Existenz wußte.(§2079 BGB). http://dejure.org/gesetze/BGB/2079.html

Anzuhören sind sie aber in jeden Fall, auch wenn die Sache eindeutig ist. In diesen Fall können sie ( müssen aber nicht) den Pflichtteil gegenüber den Erben geltend machen.

Habe große Bedenken, dass hier irgendwelche Verbindlichkeiten "vererbt" werden sollen.

Anscheinend hat der / die im Testament eingesetzen Erben die Erbschaft nicht postwendend ausgeschlagen. Das spricht tendenziell eher für einen positiven Nachlass.

"Habe große Bedenken, dass hier irgend welche Verbindlichkeiten vererbt werden sollen."

Ein Erbe lässt sich grundsätzlich auch ausschlagen. Daran sollte es also wohl bei einer Kontaktaufnahme nicht scheitern.

Wichtig ist nur, dass Du hier tatsächlich Post vom Nachlassgericht erhalten hast. 

Das bedeutet genau das, was da steht. Kontakt aufnehmen. Dort erfährst du dann, ob das Schulden sind, oder ob tatsächlich ein Erbe vorliegt. Wenn es Schulden wären, kannst du das Erbe ablehnen -> keine Verbindlichkeiten

Das Amtsgericht hätte Ihnen wenn es Stellungnahme von Ihnen wünscht auch das Testament in Kopie übermitteln müssen damit Sie wissen zu was Sie überhaupt Stellung nehmen sollen(Ich gehe davon aus, dass Sie dieses nicht erhalten haben, da dies hier nicht genannt wurde).

Sie sollten daher sich sofort an das Amtsgericht wenden und Einsicht in die Nachlassakte nehmen. Als Verwandter und möglicher Erbe haben Sie das Recht dazu.

In der Nachlassakte befindet sich das Testament und auch die Mitteilung der Banken über die Kontostände des Verwandten.

Daraus erhalten Sie erst einmal einen ersten Überblick über den Vermögenszustand des Verstorbenen. Wenn Sie nach dem Testament Erbe geworden sind, dann haben Sie 6 Wochen Zeit die Erbschaft auszuschlagen. Wenn Sie ausschlagen, dann haften Sie natürlich in keiner Wiese für etwaige Schulden des Erblassers.

-juristendeutsch-

socco 
Beitragsersteller
 28.01.2016, 18:40

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Kopie eines Testamentes habe ich nicht erhalten. Gibt es eine Rechtsgrundlage, wonach ich mir dieses postalisch anfordern kann? Das entsprechende Nachlassgericht ist ist mehre 100-km von mir entfernt, was mit entsprechendem Aufwand verbunden wäre.

juristendeutsch  28.01.2016, 18:48
@socco

Es gibt nur eine Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme vor Ort, nämlich § 357 FamFG.

Eine Rechtsgrundlage für die Übersendung einer Testamentskopie gibt es nicht.

Wenn Sie aber bei Gericht anrufen auf das Schreiben Bezugnehmen und um Übersendung einer Kopie ersuchen, so wird diese Ihnen meiner Erfahrung nach auch zugesandt werden.

Kam das per Post?

socco 
Beitragsersteller
 28.01.2016, 17:36

Jawohl.