tante gestorben. wer erbt, wenn kein testament vorhanden +der onkel der blutsverwante war?
Es ist kein Testament vorhanden. Es kann kein Erbschein ausgestellt werden. Gericht hat einen Nachlassverwalter gestellt. Da keine direkte Verwandschaft besteht.
Ist das Vermögen wirklich weg? oder kann man Einspruch einlegen?
Da Tantchen seit dem Tod von meinem Onkel (vor 10 Jahren) von mir umsorgt wurde. (Onkel ist der Bruder meines Vaters). sämtl. finanz. Geschehnisse und Krankenhaus, sowie teils Heimunterbringung und weitere häusliche Versorungen wurden von mir erledigt. Es kann doch nicht sein, dass alles weg ist! Die Beerdigungskosten wurden bereits aus dem Nachlass gezahlt. Wohnungsauflösung übernimmt auch der Verwalter.
Was kann ich tun?
8 Antworten
dann schau mal den begriff gesetzliche erbfolge nach, daraus ergibt sich, wer erbt.
meine rmeinung nahc, ist es so richtig.
Noch ist gar nichts weg. Sinn und Aufgabe eines Nachlassverwalters ist unter anderem herauszufinden ob und vor allem welche Erben überhaupt vorhanden sind. Erst wenn das erledigt ist kann eine Verteilung erfolgen. Sollte ausser Dir kein Erbe mehr vorhanden sein erbst Du alles, gibt es noch andere wird entsprechend aufgeteilt.
Natürlich werden die anfallenden Kosten aus dem Erbe beglichen, denn diese Kosten müssten die erben ohnehin tragen, denn auch Schulden gehören zum Erbe.
schade dass du mit deiner Tante nicht vorher schon darüber gesprochen hast und sie es soo in ihrem Sinne regeln kponnte. die Erbfolge sieht in erster Linie ehegatten, Kinder, Geschwister, Eltern vor. Alles andere wird schwieriger und vorallem schlägt die Erbschaftssteuer bei entfernt verwandten oder gar nicht verwandten richtig zu. Ich denke für deinen Fall solltest du dich an einen Fachanwalt wenden, denn ich bin mir nicht sicher, ob dein Verwandschaftsgrad zum Erben ausreicht.....
Es gibt keine Kinder. Das Gericht sagt, dass die Nichten und Neffen nicht Blutsverwandt sind und somit nicht das Anrecht auf eine Erbschaft besteht.
Gibt es da nicht irgendwo eine Klausel, bzgl. Pflege... Betreuung.... odgl.
Es gibt keine herrenlosen Nachlässe.
Der Nachlassverwalter wird einen Erbenermittler mit Nachforschungen beauftragen und entfernteste Erben in der Verwandtschaft schon ausfindig machen.
Andernfalls fällt er dem Landesfinanzministerium zu.
G imager761