Mietvertrag auf einmal?
Guten Tag , also ich habe heute ein Termin gehabt mit der Erbengemeinschaft die das Haus wo ich in einer Wohnung lebe geerbt haben . Wohne 16 Jahre da , hatte keinen Mietvertrag mit dem alten Vorbesitzer. Soll ich jetzt einen Mietvertrag unterschreiben oder besser lassen ? Was für Nachteile hätte ich ? Schonmal vielen Dank für die Antworten.
4 Antworten
Die Nachteile bestehen darin, dass in dem Vertrag Vereinbarungen stehen könnten (und sehr wahrscheinlich auch werden), welche zwar erlaubt sind, aber künftige neue Verpflichtungen für dich bedeuten könnten bzw. werden.
In jedem Fall soltest du den Vertrag ganz genau lesen oder auch jemand zur Prüfung geben, der sich damit auskennt.
Unabhängig davon kann man aber schon sagen, dass du den Vertrag nicht unterschreiben solltest. Es gibt keine bessere Situation als einen keinen schriftlichen Vertrag zu haben. Denn dann gelten lediglch die gesetzlichen Bestimmungen und nicht mehr. Dr Vermieter kann dich nicht zwingen, den Vertrag zu unterschreiben. Dein bisheriger, mündicher, gilt weiter.
Du hast einen mündlichen Mietvertrag. Lass es unbedingt dabei bleiben, du brauchst keinen anderen Mietvertrag. Lass dir lediglich die evtl. neue Bankverbindung geben und zahle die Miete weiter wie bisher.
Du musst in deinem Kommentar schon klarstellen, dass du bisher mit einem mündlichen Mietvertrag versehen warst. Und dieser Vertrag ist wirksam, da kann die Erbengemeinsschaft nichts machen. Hoffentlich hast du jetzt nicht einen neuen MV unterschrieben.
Ich empfehle dir nichts Neues zu unterschreiben und begründe wie folgt.
Im mündlichen Mietvertag bezahlst du einen Pauschalmiete, die nur sehr schwer zu erhöhen ist. Ungeübte Vermieter müssten einen RA beauftragen.
Du hast keine Schönheitreparaturen auszuführen. Bei Mietende hättest du nur eine besenreine Rückgabe der Wohnung zu vollziehen.
Du hast keine Kaution zu übergeben. Wenn doch, dann verlange sie sofort zurück.
Es gibt keine BK-Abrechnung. Eine Betriebskostenanpassungsklausel fehlt im mündlichen MV.
Du hast einen Mietvertrag mit dem Vermieter. einen mündlichen. Da man ja kaum nachseisen kann, welche Sondervereinbarungen es gibt, gilt das BGB.
Wo steht das, einen mündlichen? Wer hat, benötigt keinen neuen/zusätzlichen.
2 Mietverträge werden nebeneinander keinen Bestand haben. Es immer der letzte MV.
Zum Glück gibt es ja keinen, so jedenfalls die Frage, auch keinen mündlichen. Also wurde bisher auch keine Miete bezahlt.
Ergo: Auszug, ist doch ganz einfach, oder ein Vertrag muss her.
Er woihnt schon lange in der Wohnung, zahlt Miete dafür: Es gibt einen Mietvertrag, Und wenn ein schriftlicher nicht existiert, hat er also einen mündlichen.
Auch: "Ich möchte dort wohnen." " Ist gut, kostet 324 €. " "Alles klar, mache ich." Einziehen und Miete überweisen ist ein Mietvertrag.
Liegt hier alles nicht vor. Kein Wort von Höhe der Miete und so.
Ich antworte jedenfalls auf die Frage, auf nichts anderes.
Vielen Dank für die Antwort, ne ich unterschreibe erst wenn ich sicher bin und alles verstanden habe . 👍