Kann ein Angehöriger nachträglich ohne Dokumente noch eine Sterbeurkunde bekommen (Erbrecht)?

5 Antworten

Hallo mal nachfragen bei dem Arzt wo die Sterbeurkunde ausgestellt hat ob man da noch eine Kopie bekommen kann

Woher ich das weiß:Hobby
sassenach4u  23.03.2021, 06:28

Ein Arzt stellt keine Sterbeurkunde aus- nur einen Totenschein. Die zuständige Gemeide erstellt die Sterbeurkunde und dort kann man eine Kopie erhalten.

Ist denn die Oma nach der Mutter gestorben, und welche Unterlagen stehen der Freundin zur Verfügung?

Eine Sterbeurkunde bekommt sie beim Meldeamt der Gemeinde in welcher die Oma gestorben ist. Sofern die Mutter nach der Oma gestorben ist, benötigt sie noch eine Geburtsurkunde der Mutter bzw. das Familienbuch.

Ist die Oma nach der Mutter gestorben: muss sich erstmal jemand um den Erbfall Oma kümmern. Hier kann sie zumindest beim zuständigen Nachlassgericht anrufen, ob hier bereits ein Erbvorgang angelegt wurde.

Der nächste Verwandte einer Mutter ist im Erbrecht ihr Kind.

Wer ist hier also wann gestorben?

MangobangoMan 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 21:14

Beide sind tod. Oma 2017 mutter vor ca. 1 Jahr

kabbes69  22.03.2021, 21:48
@MangobangoMan

Dann gilt es zuerst mal die Erbfolge der Oma zu klären: dies wären ohne Testament deren Ehemann und/oder die Kinder, bei vorverstorbenen Kinder die Enkel.

Solange ihr nicht Bayern lebt, wäre die Beantragung des Erbschein Angelegenheit der Erben. Vielleicht hatte die Mutter auch das Erbe nach der Oma ausgeschlagen. Diese Auskunft erhält die Freundin, welcher Nachweis hier gefordert wird, muss erfragt werden. Hier würde ich zuerst mal alle Unterlagen der Mutter sichten.

Dann erst folgt die Erbfolge der Mutter ( unterstelle jetzt mal ein Kind der Oma), Schwiegerkinder sind keine gesetzlichen Erben. Auch hier gilt ohne Testament: Der Ehemann und die Kinder.

Man kann auch versuchen bei der Gemeinde oder beim Katasteramt zu fragen, stellt sich als Enkel vor, ob nach Name Oma oder Name Mutter in Ort Grundeigentum gebucht ist. Kommt drauf an, vielleicht erfährt man Hilfe oder wird auch aus Datenschutz abgewimmelt.

Es muss ja einen Nachlassverwalter (pfleger) geben, ob staatlich oder per Testament. Und dieser ist verpflichtet alle Erben ausfindig zu machen und denen das Erbe zukommen zu lassen. Wenn Du denkst der macht seinen Job nicht, musst Du ihn wohl anzeigen. Wer genau das ist, weis das Nachlassgericht.

Sie kann unter Vorlage des Nachweises, daß sie eine leibliche Enkelin ist, sich beim zuständigen Standesamt eine Zweitschriftv anfertigen lassen. Damit kann sie dann einen Erbschein beantragen- für ihre Mutter, denn dort ist sich sicher Erbin, wenn es kein anderweitig lautendes Testament gibt.

Ggf. kann sie bei Gericht nachfragen, ob es seitens der Großmutter ein Testament gab, denn der Erbfall ist ja schon vor 7 Jahren eingetreten und gab es keins, waren ihre Mutter und der Onkel gleichberechtigte Erben der Großmutter- falls es keine weiteren Geschwister gab. Die beiden haben dann eine Erbengemeinschaft gebildet und konnten nur gemeinsam über das Erbe verfügen.

Vlt. gab es auch eine Erbverzichtserklärung der Mutter gegen eine Ausgleichzahlung lebzeitig der Großmutter, alles unklar.

Sie sollte erst einmal die Unterlagen der Mutter durchsehen, ob sie da etwas findet, dann ggf.einen Erbschein beim AG beantragen und mit diesem Einsicht ins Grundbuch nehmen.

Dann würde sie ggf. an die Stelle ihrer Mutter treten und nun mit dem Onkel die Erbengemeinschaft bilden.

Wer hat denn die ganze Zeit in dem Haus gewohnt?

Ohne einen Anwalt wird das wohl nichts.

Hat der Onkel keine Angehörigen?