Mietrecht?

5 Antworten

Du darfst natürlich mitentscheiden.

Wenn jemand zu Dir kommen will, entscheidest Du, ob Du das willst. Wenn Du das willst, aber Dein Bruder nicht, dann nützt Dir das allerdings nichts, denn dann hat das Wort des Bruders das größere Gewicht.

Derjenige, der im Vertrag steht entscheidet.
Und ohne das Wissen des Vermieters darfst du nicht dauerhaft in der Wohnung wohnen.

Du meinst zu Besuch?
ihr solltet euch absprechen, aber verhindern kannst du niemanden. Umgekehrt auch nicht

Wenn du nicht im Mietvertrag stehst, dann hast du in der Wohnung gar nix zu melden ;) Rechtlich gesehen. Den Rest dürft ihr unter euch ausstreiten

DerCaveman  21.05.2021, 23:38

Offenbar hat er/sie einen (wahrscheinlich muendlichen) Untermietvertrag mit dem Bruder. Warum sonst sollte er/sie Miete zahlen?

In Dein Zimmer dürfen nur Deine Gäste, in die gemeinsamen Räume auch seine.