Erben Kinder aus erster Ehe mein Haus?
Hallo Zusammen,
mein Mann und ich sind seit 1988 verheiratet. Wir haben 1992 (während unserer Ehe) ein Haus gekauft. Das Haus ist im Grundbuch NUR auf mich (die Ehefrau) allein geschrieben.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder und mein Mann hatte noch 3 uneheliche Kinder aus erster Ehe die sich nie um ihn gekümemrt haben.
Können diese drei Kinder nun einen Anteil vom Haus erben, obwohl das Haus von Anfang an auf mich geschrieben ist? Ich mache mir Gedanken wegen dem Zugewinnausgleich und ob die Kinder darauf einen Anspruch haben könnten.
Danke
5 Antworten
Nein, du bist ja mit seinen Kindern nicht verwandt. Anders sähe es aus, wenn zum Zeitpunkt deines Todes dein Ehemann nicht mehr leben würde. Dann würden auch seine drei unehelichen Kinder erben.
Das stimmt auch.
Labgsam.
DU besitzt das haus. Erben tun DEINE berchtigten Erben.
Das sind dein Ehemann und DEINE leiblichen/adoptierten Kinder, also die Erben erster Ordnung.
Dass SEINE Kinder das Haus anteilige erben, kann nur passieren, wenn du VOR deinem mann stirbst und dann erst er...dann erben seine und eure gemeinsamen Kidner SEINEN Hausanteil.
Geh zu einem Notar, lass dich beraten, und setze gemeinsam mit dem mann ein Testament auf! Sinnvoll ist es, das Haus nur EINEM zu vermachen udn die anderen Erbberechtigten) auszuzahlen (Ausgleich des Pflichtteils)...das kann übrigens auch vor dem Erbfall passieren. So bleibt das Haus in eienr Hand und es entsteht keine Erbengemeinschaft mit zig Mitgliedsern und dem entsprechenden Streit!
Huhu
Naja, vielleicht sollte er das vorsichtshalber in sein Testament schreiben.
Auch damit kann er die ersten drei Kinder nur auf Pflichtteil setzen.
Zunächstmal ist zu beachten, das Ehegatten in Zugewinngemeinschaft getrennte Vermögen haben. Wenn Sie im Grundbuch stehen, dann sind sie Eigentümer und das Haus gehört nur zu Ihrem Vermögen. Vererbt wird grundsätzlich das Vermögen des Erblassers.
Ich mache mir Gedanken wegen dem Zugewinnausgleich und ob die Kinder darauf einen Anspruch haben könnten.
Im Falle des Endes der Ehe durch den Tod wird der Zugewinn pauschal ausgeglichen indem sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um 1/4 der Erbschaft erhöht.
Alternativ kann der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlagen und den Pflichtteil + realen Zugewinnausgleich verlangen. Die Kinder können den Zugewinnausgleich im Erbfall nicht verlange. Eine Außnahme wäre, wenn die Ehe schon geschieden wäre, dann würde der Anspruch auf den Zugewinnausgleich normal vererbt.
Allerdings können die Kindern einen Pflichtteilanspruch aus Schenkungen zwischen den Ehegatten haben.
Desweiteren ist ein indirektes Erbe möglich. Wenn Sie zuerst versterben und dann ihr Mann, vererbt Ihr Mann natürlich das mit was er bis zum Erbfall geerbt hat. Sie können aber eine Nacherbschaft per Testament festlegen und Ihrem Mann als Vorerben und ihre Kinder als Nacherben einsetzen. Dann erben ihre Kinder das Haus bzw den Anteil Ihres Mannes sobald dieser verstorben ist.
Hast du die Kinder adoptiert? Dann nicht.
Der Zugewinnausgleich ist bei Erbschaft irrelevant.
Und warum bekommt der Ehegatte jeweils 1/4 vorab, für den Zugewinnausgleich?
§ 1371 Zugewinnausgleich im Todesfall
(1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben.
Ok ich korrigiere: Der Zugewinnausgleich ist irrelevant wenn die Kinder erben.
Ne, wenn sie zuerst stirbt und dann er, bekommen die Kinder was. Umgekehrt gehen die leer aus