Erben auch Stiefkinder?

11 Antworten

Wenn die Immobilien im Alleineigentum der Frau stehen, haben die (nicht mit ihr verwandten) Kinder des Mannes aus erster Ehe keine gesetzlichen Erbrechte und demgemäß auch keine Pflichtteilsrechte, wenn sie verstirbt... Sie würden nur erben, wenn die Frau ihnen per Testamenet etwas zuwenden würde. Beim Tod des Mannes haben dessen Kinder allenfalls Ansprüche (Erb- oder Pflichtteilsansprüche) auf den Nachlass des Mannes. Es gibt keinerlei Rechtsgrund, dass sie aus diesem Anlass auf das Vermögen der Frau zugreifen können - das wäre ja noch schöner ! Allerdings ist folgendes zu beachten: Wenn die Frau zuerst verstirbt, würde der Mann sie gesetzlich beerben, und zwar - da keine gemeinsamen Abkömmlinge da sind - vermutlich zu 3/4, oder sogar zu 1/1, wenn die Frau keine Eltern und keine Geschwister mehr hat. Wenn dann später der Mann verstirbt,. würde er von seinen Kindern gesetzlich beerbt werden. Da dann die von der Frau ererbten Immobilien zu seinem Nachlass gehören würden, käme es dazu, dass diese Immobilien dann doch an diese Kinder gelangen. Die Frau müsste, wenn sie das verhindern will, in einem Testament andere Personen als ihren Mann zu Erben einsetzen.Dieser hätte dann aber immer noch einen Pflichtteilsanspruch (in Geld, nicht auf die Immobilien gerichtet !) in Höhe von 3/8 bzw, 1/2 des Wertes des Nachlasses der Frau. Wenn sie das verhindern will, muss sie mit ihrem Mann einen vor einem Notar abzuschließenden Pflichtteilsverzichtvertrag schließen, in dem der Mann auf seinen Pflichtteil beim Tod der Frau verzichtet. Möglicherweise müsste in dem Vertrag auch ein Verzicht auf ehelichen Zugewinnausgleich des Mannes erklärt werden. Es kann aber nach ihren Angaben auch sein, dass die vorehelich erworbenen und die während der Ehe ererbten Häuser in das sogen. Anfangsvermögen der Frau fallen und daher nicht dem Zugewinnausgeich unterliegen. Für eine exakte Regelung sollten Sie unbedinbgt anwaltliche oder notarielle Beratung in Anspruch nehmen. Für den Vertrag brauchen Sie den Notar ohnehin.

KnieselWiesel 
Beitragsersteller
 24.01.2015, 19:08

Gott sei dank, das wäre echt ne Sauerei wenn sie Anspruch hätten. Weil verwandte meinten das es in einer Ehe eine zugewinn gibt. Und die Kinder azs erster ehe des Mannes dann stellvertretende n Ansprüche stellen konnten....oder bei Opas Haus wäre das genauso. wie gesagt, alles "wertvolle" wurde nur auf Mutters Namen geschrieben, das wenn ihm was passiert, sie abgesichert ist ...und nicht seine Kinder mit abgehen, die ihren Vater die letzten 10 Jahre nicht gekannt haben.

Wenn dann der Mann stirbt, können die Kinder vom Mann aus erster Ehe Ansprüche stellen ?

Ja. Ob sie es beweisen können, ist eine andere Frage.

Hätte der Mann seine Einnahmen versoffen, während die Frau ihre angelegt hat, wäre die Sache klar, von ihm gibt es nichts zu erben.

Meine Interpretation der Situation: Der Mann hat deshalb nichts, weil er zu Lebzeiten laufend seiner Frau etwas geschenkt hat. Das ist ja zulässig, niemand muss sein Vermögen für die Erben aufsparen. Aber die Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren erfolgten, gehen in die Berechnung des Pflichtteil-Anspruchs ein.

Die beiden Häuser der Frau haben damit nichts zu tun, gemäß Deiner Schilderung besteht da ja keine Möglichkeit einer verdeckten Schenkung. Was Du aber nicht erwähnt hast, sind das Aktiendepot, das Festgeldkonto und die Yacht der Frau ;-)

KnieselWiesel 
Beitragsersteller
 24.01.2015, 22:27

Nein wie gesagt, das Haus wo sie beide drinnen leben, ist ihr eigenes ( er ist zu ihr gezogen). Letztes Jahr hat sie ein Haus, Wald, und Land geerbt, von ihrem Vater aber da steht sie auch alleine , Grundbuch. Ja weil verwandte meinen das das Haus vom Opa ja erst in der Ehe dazu kam, und als zugewinn gilt, und da s der mann wenn er sich Scheiden lassen würde, er Ansprüche hat, und dann auch seine Kinder... Wertpapiere und dicke Konten gibt es nicht, nur ein Sparbuch mit 2.000€ das ist für die Beerdigung.

TomRichter  25.01.2015, 17:52
@KnieselWiesel
weil verwandte meinen

... dass es ein himmelschreiendes Unrecht sei, dass sie nichts erben.

Tja, Erbrecht ist nicht Scheidungsrecht - und ein während der Ehe geerbtes Vermögen zählt ohnehin nicht zum Zugewinn.

Wenn die Kinder von der neuen Ehefrau nicht adoptiert wurden, dann erben sie nach deren Tod nichts

m.E. nach gehen die Stiefkinder leer aus.

Wäre die Frau vor dem Mann verstorben, so hätte der Mann die Frau beerbt und er hätte dann das Vermögen seinen Kindern weitervererben können.

Wenn dann der Mann stirbt, können die Kinder vom Mann aus erster Ehe Ansprüche stellen ?

Klar. Ansprüche stellen kann jeder. Wenn es sich nicht um eine Vermögensgemeinschaft handelt geht dieer Anspruch stellen aber ins Leere, da

wie gesagt der mann hat nur ein Konto mit etwas Bargeld für die Beerdigung mehr nicht

man keinem Toten in die Tasche greifen kann. Von diesem Geld wird die Bestattung bezahlt, ansonsten gibts nichts zu vererben.