Angehöriger verstorben, wer kümmert sich um sein Konto bei der Bank?
Was passiert nach dem Tode eines Menschen mit dessen Konto?
Was ist, wenn jemand die Bankvollmacht hat aber das Erbe ausgeschlagen hat, kann er dann trotzdem über das Konto verfügen?
11 Antworten
Wenn du die Bankvollmacht über den Tod hinaus hast, wird das Konto dennoch mit Tod des Inhabers zum Nachlasskonto. Bedeutet du kannst mit der Vollmacht noch Rechnungen bezahlen, welche auf den Verstorbenen ausgestellt sind (z.B Bestattung).
Solltest du dich an dem Guthaben mit der Vollmacht persönlich bereichern, hast du die Erbschaft durch Handlung angenommen.
Nach dem Tod erlischt der Vertag mit der Bank, somit nutzt die Vollmacht nix mehr
Denk man, War bei uns aber nicht so. Siehe meine Antwort das war meine Mutter. Schwiemu die noch lebt und wo mein Mann die Vollmacht hat, Aussage der Sp Mitarbeiterin das gleiche. Mit Vollmacht auch Zugriff nach dem Bekanntgabe des Todes. Sie Lebt aber auch allein, ohne weitere Machbare Erben.
Sobald der Bank bekannt ist, dass der Kontoinhaber verstorben ist, werden alle Konten des Verstorbenen gesperrt solange bis der Nachlass geklärt ist.
Denk man, War bei uns aber nicht so. Siehe meine Antwort das war meine Mutter. Schwiemu die noch lebt und wo mein Mann die Vollmacht hat aussage der Sp Mitarbeiterin das gleiche. Mit Vollmacht auch zugriffnach dem Bekanntgabe des Todes.
Was passiert nach dem Tode eines Menschen mit dessen Konto?
Es geht auf die rechtsnachfolgenden Erben über. Letzlich an den Landesfiskus, wenn es keine gäbe, den herrenlose Nachlässe oder Konten gibt es nicht.
Was ist, wenn jemand die Bankvollmacht hat aber das Erbe ausgeschlagen hat, kann er dann trotzdem über das Konto verfügen?
Nur soweit es sich um eine transmortale Vollmacht handelt und die Erben die nicht längst widerrufen hätten. Letzteres ist mehr als unwahrscheinlich :-)
Und Verfügungen für sich selbst oder Dritte könnten als ungerechtfertigte Bereicherung jederzeit nachträglich zurückgefordert werden, gar als Veruntreuung strafverfolgt werden. Meint, der Bevollmächtigte dürfte nur für den Kontoinhaber Verfügungen treffen, etwa Rechnungen begleichen.
Hallo ThomasM198X,
eine ordnungsgemäß erteilte Bankvollmacht bleibt, sofern nicht anderes bestimmt ist, normalerweise auch über den Tod hinaus bestehen. Darin liegt meist der Sinn einer solchen Vollmacht. Ist der Bevollmächtigte aber nicht zugleich Alleinerbe oder schlägt aus, darf er nur im Sinne der Erben über das Konto verfügen. Letztlich entscheiden die Erben, was mit dem Konto passiert. Als Rechtsnachfolger sind sie verfügungsberechtigt, allerdings erst, wenn die Erbberechtigung feststeht. Hier sind oft vielerlei Details abzuklären.
Geht es um "Irrtümer beim erben", findest du hier weitere Infos:
https://www.testament-erben.de/10-irrtuemer-wenn-es-ums-erben-geht.html
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