Schulden von Mutter bezahlen trotz ausgeschlagenem erbe ?
Guten Tag,
Meine Mutter ist vor 6 jahren gestorben und heute (15.11.2019) habe ich einen Brief von einer Energie Geselschaft bekommen die eine sehr hohe summe an geld verlangt für eine angeblich offene strom rechnung und wenn ich diese nicht bis zu einem gewissen Datum zahle, wollen sie mir den strom von meiner derzeitigen Wohnung abschallten.
Die sache ist die, die Wohnung von der sie das Geld verlangen lief auf den Namen meiner Mutter so wie auch der Strom, in der Zeit als der Strom angemeldet worden ist war ich auch noch unter 18 jahre, das Erbe von ihr habe ich auf grund diverser schulden von ihr erfolgreich ausgeschlagen.
Nun würde ich gerne wissen ob ich diese summe zahlen muss und was ich machen kann?
Ich bin derzeit in einer Ausbildung und lebe daher quasie von der Hand in den Mund...
Mit freundlichen Grüßen
Lola
8 Antworten
Schreibe denen freundlich dass Du das Erbe ausgeschlagen hast und Du zu dem Zeitpunkt als die Forderungen zwar entstanden sind, Du zwar dort gewohnt hast, aber minderjährig und auch nicht der Vertragspartner.
So würde ich denen schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sollten Sie mir unberechtigter Weise den Strom abstellen, werde ich einen Anwalt einschalten, auf Ihre Kosten in ein Hotel ziehen und ggf. weiteren Schadenersatz fordern.
Für Ihre Forderung gibt es keine Rechtsgrundlage. Meine Mutter war Vertragspartnerin und ist verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen.
Als Anlage eine Kopie der Erbausschlagung
Mit freundlichen Grüßen
Geh vor wie von @johnny empfohlen !
P.s Unterschreib unter keinen Umständen etwaige Schuldanerkenntnis Erklärungen bzw Ratenzahlungsvereinbarungen !!!
Evtl ist es sinnvoll noch im Schreiben zusätzlich zu schreiben : "Mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden"
Einschreiben
Wenn sie trotzdem an ein Inkasso weitergeben noch Mal hier melden.
Sende eine Kopie der Erbausschlagungsurkunde vom Nachlassgericht an den Gläubiger.
Ohne Recherche zu betreiben meine ich, dass der Anspruch nach drei Jahren, also innerhalb der Regelverjährung verjährt ist. Erhebe auch hilfsweise die Einrede der Verjährung mit gleicher Post. Somit wäre der Anspruch nicht mehr durchsetzbar.
Im Allgemeinen bedeutet Erbausschlagung, dass du insgesamt nur verpflichtet wärest für die Bestattung aufzukommen. Das steht in den Bestattungsgesetzen der Länder. Mehr nicht.
das ist eine Drohgebärde - die kommen damit nicht durch
du hast das Erbe ausgeschlagen - damit für Schulden deiner Mutter nicht zuständig.
Außerdem wäre das bereits verjährt.
da kannst du nur den stromanbieter wechseln, wenn er zufällig in der neuen wohnung der selbe ist wie in der alten die dir gar nicht gehörte
denn wenn du es da auf klagen anlegst, stellen sie trotzdem ab ... und was nutzt es dir wenn du in 2 monaten die klage gewinnst aber dann 2 monate ohne strom da wärst.