Erbe ausgeschlagen. Wer muss die Wohnung räumen?
Servus,
bei einem meiner Kollegen ist die Mutter letzte Woche gestorben. Leider ist die Verschuldung ziemlich hoch, bie Ihr, und er schlug damit natürlich das Erbe aus. Jetzt will der Vermieter aber, dass mein Kollege die Wohnung schnellstmöglich ausräumt. Ich bin jedoch der Meinung, dass wenn er das Erbe ausschlägt, dass er damit aller "Verantwortung" entronnen ist oder? Wenn ich damit Recht hätte, wäre es super, wenn Ihr mir noch einen Gesetzesauszug oder ein Urteil nennen könnt.
Danke euch!
12 Antworten
So einen Fall hatte ich.
Meine Mieterin war verstorben und die Angehörigen haben das Erbe ausgeschlagen.
Ich durfte alles was in der Wohnung war entsorgen. Findet der Vermieter allerdings noch eine Million unter der Matratze, gehört sie ihm auch.
Die Erben dürfen nach Erbausschlagung allerdings auch nichts mehr aus der Wohnung entfernen, was einen Wert hat, wie z.B TV, Radio oder sonstiges.
Es ist unfair so etwas. Auch bei Erbausschlagung sollten Angehörige verpflichtet sein, die Wohnung zu räumen. Was hat der Vermieter damit zu tun?
Für einen Vermieter kann das teuer sein.
Ich durfte alles was in der Wohnung war entsorgen. Findet der Vermieter allerdings noch eine Million unter der Matratze, gehört sie ihm auch.
falsch! alle Funde von erheblichem Wert sind unverzüglich dem Nachlassgericht zu melden. im falle einer ausgeschlagenenen Erbschaft ist das Erbe, sollte sich doch was ergeben, Eigentum des Staates...
lg, anna
Das reicht nicht, der Erbe muss einen Schriftsatz des Nachlasspflegers vom Amtsgericht vorlegen. Danach darf er nicht mal einen Kamm oder Bleistift aus der Wohnung nehmen. es sei denn, der Vermieter überlässt ihm das aus Kulanz.
Will er nur ausschlagen oder hat er das schon offiziell vor dem Nachlassgericht getan. Im letzeren Falle hat er auch mit der Räumung nichts zu tun und der Vermieter muss sich an den ggf. bereits eingesetzen Nachlasspfleger wenden.
Dein Kollege soll sich lieber bei einer entsprechende Stelle informieren, GF hat auch oft sehr tiefgelegte Antworten - leider - die nicht weiterhelfen, siehe oben. Wenn er die Erbe ausgeschlagen hat, ist es ok, der Vermieter wird - auch angesichts relativ hoher Räumungskosten - versuchen sich an deinem Kollegen zu halten, so weit ich das beurteilen kann, ganz vergeblich. Daß dein Kollege nicht räumen will, kann ich aus einigen Erlebnissen ganz gut verstehen. Unweit von uns liegt auch eine Messie-Wohnung seit dem Ableben der Besitzerin ungeräumt, ein Nachlassverwalter (was Hohn) versucht dem Haufen Elend Herr zu werden...
Einmal davon ausgehend, dass unabhängig von anderen Schulden, keine Mietschulden gegeben sind, hat der VM keine Rechte für die Lauf-Restzeit des MV. Der Empfänger einer Sonderkündigung ist der/ die Erbe/n. Da Diese/r das Erbe ausgeschlagen haben, gehen alle "Vorgänge" in den Aufgabenbereich einess NL-Verwalters über. So auch die Abwicklung des Mietverhältnisses. Dies Geht soweit, das ausser dem NV niemand die Wohnung betreten darf, schon garnichts daraus entfernen darf, auch kein GV. Davon sind klar alle Vorgänge, welche im Zusammenhang mit der Bestattung erfolgen müssen.
Der NV wird wohl, soweit verwertbar, den Nachlass dahingehend verwenden, dass daraus auch die von dem zu übergebende Mietsache geräumt erfolgen kann. Wie da allerdings die weitere Verfahrenweise abläuft, ist mir auf den Einzelfall bezogen, nicht bekannt.
Es gibt auch sowas wie eine moralische Verpflichtung, aber man kann sich nunmal seine Kinder nicht aussuchen.
Aber für die Beerdigung darf er trotzdem löhnen.
"...und Kinder können sich ihre Eltern nichtg aussuchen!"
Hatte ich vergessen, ich hatte mir von den Hinterblebenen unterschreiben lassen, das sie das Erbe ausgeschlagen haben und ich berechtigt bin, die Wohnung zu räumen.