Erbdiebstahl?
Hallo, ich hätte eine kurze Frage. Meine Mutter ist Erbe von meinem Großvater.
Um es übersichtlicher zuhalten, kürze ich die anderen Erben mit Buchstaben ab.
Ein weiterer Erbe ist also Person „B“.
Das Erbe wird dabei durch 3 geteilt, also es gibt noch eine 3. Person die mit erbt, diese spielt jedoch keine Rolle.
Person B hat meine Mutter angerufen, was mit dem Auto passiert. Darauf hin hat sie gesagt, er soll das Auto erstmal auf dem Parkplatz stehen lassen, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Meine Mutter erhielt dann einige Tage später einen Anruf von der Vertragswerkstatt. Bei dem Auto wurden Räder gewechselt und eine kleinfügige Reparatur in Auftrag gegeben.
Das war schon merkwürdig, dass Person B das Auto ohne andere Erben zu fragen in die Werkstatt zur Reparatur bringt.
Daraufhin erhielt meine Mutter eine WhatsApp Nachricht von Erben „B“ und ich zitiere:
“Ich habe das Auto bewerten lassen und es hat keinen Wert mehr. Zahnriemen und Bremsen müssen neu gemacht werden. Ich habe das Auto bei einem Händler abgegeben. Vertrag ist bereits unterschrieben.“
Zur Info: Das Auto ist ein Renault Clio bj 2007 mit 44t km. Der Restwert auf dem Markt beträgt ungefähr 5000€.
Erbe B kann doch nicht von sich aus entscheiden, Reparaturen vorzunehmen und das Auto dann einfach von sich aus abgeben.
Laut Testament soll das Auto / oder der Wert des Autos durch 3 geteilt werden.
— Zusätzlich sollen Schmuck und Münzen ebenfalls durch 3 geteilt werden laut Testament. (Wert ungefähr 7000€). Diese hat Erbe „B“ ebenfalls einfach mitgenommen.
Handelt es sich dabei um Erbdiebstahl? Und wie geht man nun am besten vor?
3 Antworten
Deine Mutter sollte den Erben B per Einschreiben mit Frist auffordern, die zum Erbe gehörenden Gegenstände herauszugeben.
Welcher der Erben hat denn Zugriff auf das Erbe? Dieser Erbe muss den anderen - auch deiner Mutter - Auskunft geben, welches Erbe überhaupt vorhanden ist. Erst danach kann es aufgeteilt werden.
Also, wenn deine Mutter und die beiden weiteren Personen tatsächlich Erben sind, bilden sie gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, das Auto würde ihnen gemeinsam gehören und B dürfte nicht alleine darüber verfügen. Der Vertrag über das Auto wäre vermutlich unwirksam und deine Mutter könnte z.B. von dem Händler fordern, das Auto an die Erbengemeinschaft zurückzugeben. Ob das so ohne weiteres auch umsetzbar ist, ist aber eine andere Frage.
Außerdem kann ich aus deinen Angaben nicht sicher erkennen, ob deine Mutter, B und C wirklich Erben sind, oder nicht etwa Vermächtnisnehmer oder ob eine Teilungsanordnung besteht oder sonst etwas. Das würde sich nur aus dem Testament ergeben. Von daher solltet ihr euch - wenn es wirklich wichtig ist und es euch wirtschaftlich sinnvoll erscheint - einen Anwalt suchen und beraten lassen. Ansonsten bleibt deiner Mutter nur übrig, sich mit B zu einigen, wie es halt bei zwischenmenschlichen Konflikten so üblich ist.
dann nehme dir am besten einen Rechtsanwalt
so wie du das beschreibst geht es natürlich nicht