Erbausschlagung, wer ersetzt dem betroffenen Vermieter die auflaufenden Mieten?
Wenn eine Person verstirbt und alle Erben das Erbe ausschlagen, dürfen sie die Wohnung auch nicht räumen, bis der Nachlassverwalter (vom Staat) die Wohnung aufgelöst hat. Da dies aber meist mehrere Monate dauert, frag ich mal: Wer bezahlt dem betroffenen Vermieter den Mietausfall für die Zeit? Bekommt der Vermieter vom Fiskus (als letzter Erbe) eine Ausgleichzahlung oder hat er eben Pech gehabt?
3 Antworten
Eher Pech gehabt würde ich sagen, der Staat übernimmt nur vermögen keine Schulden. Aber es gibt ja Kautionen, das sind normalerweise ja 3 Monatsmieten, die Kaution darfst du auch im Todesfall antasten, die würde in dem fall nicht zur Erbmasse gezählt werden, nur wenn das alles fix geht und du nur Auslagen von 2 Monatsmieten hast, musst du das natürlich melden da die letzte Miete dem Staat gehört.
Dann zahlt der Staat, aber nur bis zur Höhe des vorhandenen Vermögens, darüber hinaus hat der Vermieter Pech...
Dann käme ja der Staat für die Schulden eines Bürgers auf. Mit welcher Begründung?
Mit welcher Begründung nimmt der Staat denn ein positives Vermögen an sich? Die selbe sollte hier auch gelten ... Ob das so ist? Beispiel Mietkaution: wenn etwas davon übrigbleibt muss der Vermieter es den Erben auszahlen (die müssten ansonsten ja auch für die Miete aufkommen). Wenn jetzt der Staat der Erbe ist, müsste er doch die gleichen Rechte und Pflichten haben. Außerdem käme der Staat ja nur für einen begrenzten Zeitraum (bis zur Neuvermietung für Kosten auf, die nach dem Tod einer dritten Partei (Vermieter) dadurch entstehen, dass er an der Weitervermietung gehindert ist.
Weil der Staat die Schulden sozusagen erbt?