Wer muss Termine mit möglichen Nachmietern vereinbaren?

5 Antworten

Die Weitervermietung ist allein Sache des Vermieters. Das trifft so auch für eine evtl. Besichtigung durch den Nachmieter zu. Den Termin muss der Vermieter mit dir abstimmen. Letztendes entscheidest dann du, wann dir das als Besitzer und Hausrechtinhaber zeitlich und organisatorisch möglich ist. Für die Forderung des Vermieters gibt es keine Rechtsgrundlage. Weise diese deshalb zurück.

Der Vermieter muss einen Besichtigungstermin mit dem Mieter vereinbaren. Keinesfalls muss der Mieter einen Termin mit dem Nachmieter absprechen.

Der Mieter muss nur Besichtigungstermine die aber abgesprochen sind dulden, mehr nicht. Nach vorliegendem Sachvortrag hat der Mieter sich nicht vertragsuntreu verhalten und nicht schadenersatzpflichtig gemacht. Das ist nur dann der Fall wenn der Mieter einen vereinbarten Termin platzen lässt.

Es ist deine Pflicht, Besichtigungen von Nachmietern nach Absprache mit dem Vermieter zuzulassen. Mehr nicht. Weder Besichtigungstermine zu vereinbaren noch irgendwelchen Nachmietern hinterherzurennen. Schadensersatzpflichtig würdest du dich nur machen, wenn durch deine Verweigerungshaltung ein Mietvertrag nicht zustandekäme und der Vermieter dadurch Mietausfall hätte. Ein geplatzter Besichtigungstermin reicht dazu noch lange nicht aus.

Nein, es ist nicht deine Pflicht Termine zu machen.Du musst auch keine Kontakt mit den Nachmieter aufnehmen und musst auch nicht den Nachmieter die Wohnung zeigen. Das ist die Aufgabe des Vermieter, die er auf dich abwälzen wollte...

Genauso wenig kannst du für den Mietausfall haftbar gemacht werden. Nur weil eine Person eine Wohnung besichtigt, führt dies nicht zwangsläufig zu einen Vertrag.

Da wir selber vermieten, bin ich mir ziemlich sicher. Als Vermieter mache ich mögliche Termine aus und lasse mir diese dann von Mieter bestätigen welcher am besten passt.

Grundsätzlich bin ich bei der Wohnungsbesichtigung auch als Vermieter anwesend. Allein um die Wohnung optimal anzubieten.

Beste Grüße

Mal ehrlich: ist ja schön, wie wortgewandt Du das alles erklärst. Aber mal ehrlich- wie fändest Du es denn, wenn der VM einfach Termine macht und Du hast da zu sein? Oder bist eben nicht da und die stiefeln so durch die Whg?

Viel besser? Oder wäre da dann die Frage: darf der.. wie ist Rechtslage?

albatros  13.03.2014, 09:24

Du verkennst die Rechtslage völlig. Siehe meine Antwort.

werbon  12.03.2014, 13:49

wenn der VM einfach Termine macht und Du hast da zu sein?

Nö umgekehrt ist Fakt. Der Vermieter hat einen Termin anzubieten. Der Vermieter kann von einem berufstätigen Mieter einen Termin verlangen wenn zwischen Anfrage und Termin 4 Werktage liegen. Der Mieter kann aber auch für sich günstige Termine anbieten. Damit hat er seine Duldungspflicht genüge getan.