Erbe ausgeschlagen. Finanzamt schickt Post. Wieso, weshalb, warum?
Guten Abend,
heute bekam meine Mutter Post vom Finanzamt.
Sachverhalt: Im Dezember 2011 starb ihr Vater, Februar 2012 ihre Mutter, Ihr Vater hatte Landwirtschaft. Meine Mutter schlug die Erbschaft nach ihren Vater, nach ihrer Mutter aus. Andere mögliche Verwandte schlugen ebenfalls aus. Die Erbschaft fiel den Staat zu.
Heute bekam meine Mutter wie beschrieben Post vom Finanzamt. Dort wird sie gebeten zur Ermittlung für Zwecke der Einheitsbewertung für den Grundbesitz in xy, xystrasse 15 etwas auszufüllen. Das ist so viel das ich glaube ein Steuerberater müsse das machen. Aber sie hat doch die Erbschaft ausgeschlagen! Warum schickt ihr das Finanzamt seitenlange Formulare? Wissen sie nicht das sie ausgeschlagen hat?
4 Antworten
Es kann vorkommen, dass das Finanzamt solche "ausgeschlagenen Erbschaften" nicht wirklich mitbekommt, deshalb einfach mal kurz anrufen beim Finanzamt und den Sachverhalt kurz abklären, dann müsste sich das erledigt haben, war bei meinen Großeltern auch so, das Finanzamt wusste trotz ausgeschlagener Erbschaft nichts davon, da sie es anscheinend "schlampig" abgelegt haben.
Das ist lediglich ein Erhebungsbogen zur Feststellung des Grund bzw. Einheitswertes. Den muss sie ausfüllen, das hat rein gar nichts mit steuerlichen Erhebungen zu tun!!!! Dazu braucht man auch keinen Steuerberater. Das kann man ganz leicht auch alleine.
Warum muss sie das ausfüllen, kann sie das überhaupt??
Das Grundstück befindet sich doch gar nicht in ihrem Besitz!
Es ist zu vermuten, dass die Erbschaftssteuerstelle zum Zeitpunkt des Versands der Formulare nich gar nicht informiert war, dass das Erbe ausgeschlaghen wurde. Der einfachste Weg dürfte daher sein, den Ansprechpartner gemäß beigefügtem Anschreiben über die Erbausschlagung zu informieren (ggfs. Kopie des entsprechenden Bescheids / Schreibens zur Erbausschlagung zusenden).
Das Finanzamtmöhte wissen. welchen Einheitswert, also welchen Wert im Erbschaftsfall, das Grundstück hat.
Deiine Mutter ist auch verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen (s. § 93 Abgabenordnung)
Aber nicht, wenn sie das Erbe bereits rechtskräftig ausgeschlagen hat. In Ermangelung der rechtlichen Grundlagen für die Auskunftserteilung kann der Erbe dieses Formular ggfs. ja gar nicht ausfüllen, geschweige denn verpflichtet werden, dem FA diese Auskünfte zu erteilen. So das Erbe ausgeschöagen wurde, ist die Adressatin ja gerade keine Beteiligte i.S.d. § 93 AO mehr..