Entziehung der Fahrerlaubnis?

4 Antworten

Eine kleiner Streit im Verkehr ist eskaliert

Erkennbar waren hier wohl Richter und Staatsanwalt hinsichtlich der Definition "kleiner Streit" und Dein unangemessenes Verhalten im Straßenverkehr anderer Meinung.

Für wie lange hat man Dir die Fahrerlaubis entzogen?

Und wenn hier neben 60 !! Tagessätzen auch noch Deine Fahrerlaubnis eingezogen wurde, muss schon einiges vorgefallen sein, dass man Dir "die Reife" ein Fahrzeug zu führen abgesprochen hat.

Viel Aussicht auf Erfolg sehe ich nicht wirklich.

Memati38 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 14:56

Die Fahrerlaubnis will man mir für 8 Monate entziehen. Es kam zu einer kleinen Schlägerei.Da ich keine Zeugen hatte, werde ich von der Staatsanwaltschaft als schuldig gezeigt.

wiki01  22.06.2020, 15:00
@Memati38
werde ich von der Staatsanwaltschaft als schuldig gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft kann jemand schuldig halten oder nicht, völlig unerheblich. Das Urteil spricht nicht der StA, sondern ein Richter.

wilees  22.06.2020, 15:18
@Memati38

Nimm es mir nicht übel , wenn jemand im Straßenverkehr so unbeherrscht / aggressiv auftritt, dass man eine solche Strafe auferlegt bekommt, kann sicherlich nicht von einer/m "kleinen" Schlägerei / kleinem Streit gesprochen werden. Spar Dir das Geld für den zweiten Auftritt vor Gericht und akzeptiere das Urteil.

Wenn nicht ..... vielleicht berichtest du uns ja anschließend wie die Geschichte ausgegangen ist.

Das wird niemand Beantworten können weil niemand den konkreten Sachverhalt kennt. Und ein "kleiner" Streit kann es so ganz nicht gewesen sein. Zumindest nicht bei 60 Tagessätzen und der Einziehung der Fahrerlaubnis. Ist letzters denn zeitlich Begrenzt, und wenn ja wie lange, oder ist er kpl. dauerhaft und endgültig Entzogen, oder soll es zumindest werden?

Memati38 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 14:54

ich soll vor 8 Monaten keine Fahrerlaubnis bekommen. Also es hängt meine komplette Existenz dahinter. Ich kann vielleicht mein Führrerschein für 1 Monat abgeben aber nicht für 8.

AlterHaudegen75  22.06.2020, 15:13
@Memati38

Dann wäre das ja schon einmal ein Argumentationspunkt. Aber noch einmal, und ich will dir wirklich nichts, bevor jemand so eine Strafe zu Erwarten hat wie du, kann das alles gewesen sein, nur kein kleiner Streit. Denn man hat scheinbar ernsthaft Bedenken was deine charakterliche Eignung betrifft. Zudem wäre dann noch die Frage ob du die Fahrerlaubnis nach Fristablauf einfach so wieder zurück bekommst, oder ob etwaige Auflagen zu Absolvieren sind. Wie etwa eine MPU. Aber das würde, wenn es denn so käme, alles in dem Urteil stehen.

Und jetzt mal unter uns Schwestern... Was war denn Sache? Du hast bestimmt nicht jemandem nur den Mittelfinger gezeigt.... ;))

AlterHaudegen75  22.06.2020, 15:20
@AlterHaudegen75

Nachtrag:

Wenn ich mir deine Antwort noch mal durchlese, könnte ich mich fast festlegen, dass dein Führerschein kpl. weg ist. Dann wird die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen nicht vor Fristablauf eine neue Fahrerlaubnis zu Erteilen. Das aber hätte Todsicher das positve Gutachten der MPU zur Voraussetzung. Erst dann dürftest du einen neuen Führerschein Beantragen und musst noch einmal kpl. in die Fahrschule. In diesem Fall ist das eine Führerscheinsperre. Was widerrum die 8 Monate Erklären würde. Das ist aber auch nur so ein Gedanke weil ich jemanden Kenne, dem genau das passiert ist.

Memati38 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 15:23
@AlterHaudegen75

nein, es kam zu einer Schlägerei. Nachdem wir aus dem Fahrzeug ausgestiegen sind. Aber nichts weltbewegendes muss ich ehrlich sagen. Ich werde wegen leichter Körperverletzung gegen 2 Fälle bestraft. Obwohl die Gegenseite mich auch angegriffen hat, jedoch ist das Problem das ich keine Zeugen habe. Die Zeugen haben auch alle unterschiedlich ausgesagt, aber trotzdem sehen Sie mich als schuldig.

AlterHaudegen75  22.06.2020, 15:28
@Memati38

Na da haben wir es ja. Gewalt im Straßenverkehr ist in der Tat einer von vielen Gründen weswegen jemand den Führerschein abgeben muss. Ich Denke das ein möglicher Grund in der Strafzumessung wäre, dass du dich nicht im Griff hast bzw. hattest. Wenn jemand einem was auf die Nase kloppt ist es in der Tat auch Entscheident wo und unter welchen Umständen das passiert ist. Und im Straßenverkehr, sich meinetwegen um einen Parkplatz, um die Vorfahrt was auch immer zu Kloppen bzw. generell Handgreiflich zu werden geht gar nicht.

Memati38 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 15:33
@AlterHaudegen75

genau das hat mein Anwalt mir auch berichtet. Deshalb will er mit dem Richter telefonieren und versuchen die Strafe auf 1 Monat Fahrverbot zu reduzieren

AlterHaudegen75  22.06.2020, 15:42
@Memati38

Ohne dich zu Kennen und Beleidigen zu wollen, und ich erwähne extra noch einmal das ich dir nix will, weiß ich Ehrlich gesagt nicht ob wir im Straßenverkehr einen brauchen der sofort Austickt und Handgreiflich wird. So wie du es scheinbar leider getan hast. Ich kann, will und werde das weder Beurteilen und oder Bewerten. Zum einen geht mich ja der Sachverhalt nichts an, und zum anderen wäre es ohnehin Schnurz. Ich bin auch kein Anwalt, aber ich Denke den Richter oder Richterin von 8 Monate auf nur 1 Monat zu drücken, ist glaube ich nicht sehr Erfolgversprechend. Zumal da auch die Staatsanwaltschaft sicher etwas dagegen haben wird. Bin etwas Unsicher ob ich dir die Daumen drücken soll, oder eigentlich lieber nicht....

Memati38 
Beitragsersteller
 22.06.2020, 15:55
@AlterHaudegen75

Ich habe jetzt nicht alles vollständig berichtet. Ich habe bis heute nicht ein einziges mal so reagiert. Der vor mir fuhr ist fast auf mich drauf gefahren, ich weiss auch nicht, ob er es bewusst oder unbewusst tat. Ich bin an sich eine sehr ruhige Person und streite mich auch nicht im Verkehr.

Von meiner Freundin der Kumpel ist auch Anwalt im Strafrecht und er sagte auch, dass die nicht komplett runtergehen werden.

Sorry, eine Strafe von 60 TS ist keine Bagatelle, auch wenn du mit deiner Wortwahl das suggerieren möchtest. Das war schon heftig, und der Richter hat zusätzlich angenommen, dass deine charakterliche Eignung zum Führen eines KFz zu wünschen übrig lässt. Daher der befristete Entzug der Fahrerlaubnis.

Ob ein Berufen gegen das Urteil Erfolg hat, kann hier niemand wissen. Man kann im Berufungsverfahren höchstens darauf hinweisen, welche gravierenden Auswirkungen der Verlust der Fahrerlaubnis für dich haben würde. Vielleicht hast du damit Erfolg. Ich weiß es nicht. Dein Anwalt wird dich beraten.

Da wir nicht wissen, was konkret passiert ist, kann man diese Frage nicht beantworten. Dein Anwalt wäre hier der bessere Ansprechpartner.