Führerschein entzogen, muss ich ihn jetzt neu machen?
Kurz und knapp hab einen Brief bekommen wo folgendes steht:
"Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Fuhrerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen"
Muss ich nach Ablauf der 9 Monaten meinen Führerschein neu machen bei einer Fahrschule oder krieg ich gleich meinen Führerschein ohne Fahrprüfung etc?
(War Alkoholisiert im AUSGESCHALTETEN, GEPARKTENAuto mit den Zündschlüssel NICHT im zündschloss wo ich geschlafen hab, als mich 2 "nette" Polizisten aufwachten um mich zu kontrollieren und mich beschuldigen das ich gefahren bin. Blutalkoholkonzentration von 1,44% im Mittelwert. Natürlich schalte ich einen Anwalt ein aber will erst wissen was genau das bedeutet im Brief für alle Fälle)
Vielen Dank.
7 Antworten
war die Kontrolle direkt vor der Kneipe? Da wird es sich direkt lohnen einen Anwalt einzuschalten. Fahrzeug ist NICHT fahrbereit. Keine aktive Teilnahme am Strassenverkehr.
Auf einem Parkplatz ausserhalb sieht es evtl. anders aus. Wie bist da hingekommen; oder hast genügend Alk dabei um den Wert zu haben?
Du bekommst nicht DEINEN, sondern einen neuen Führerschein nach Ablauf der Frist. Dazu mußt Du einen Antrag stellen, Lichtbilder, Sehtest, 1.Hilfe einreichen. Was man eben für einen Führerscheinantrag braucht. Die Prüfung ist nicht erforderlich. Ob Du noch eine MPU machen mußt, hängt davon ab, in welchem Bundesland Du wohnst. In den meisten Ländern nicht.
Dann mußt Du dummerweise auch noch ne MPU machen ( > 1,1 Promille). Es lohnt sich also unbedingt, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen und den Fall verhandeln zu lassen, da ne Menge auf dem Spiel steht.
Du musst NUR einen Antrag stellen, keinen Führerschein oder eine Prüfung machen!
Was passieren kann und wohl auch wird: MPU
Auf jeden Fall gleich Montag zum Anwalt, da Du ja scheinbar schon einen Strafbefehl hast, oder?
Es gilt dann Fristen einzuhalten, wenn Du dagegen an gehen willst!
Ob du zur MPU musst, ist nicht 100% beantworten. Wenn du Glück hast musst du nicht. Es ist momentan in Bayern glaube ich noch Ermessenssache. Heißt aber auch, wenn Sie fordern ist es recht sinnlos in irgendeiner Form dagegen anzugehen.
Du kannst ihn danach wieder beantragen. Die wiedererteilung wird aber in der Regel an Bedingungen geknüpft sein. In deinem Fall wird da mit Sicherheit eine MPU angeordnet bevor du den Führerschein wieder bekommst.
PS. Du meinst sicher 1,44 Promille. Bei 1,44 Prozent hättest du das nicht überlebt ;)
Wieso mit Sicherheit eine MPU?
Wohne in Bayern (München)