Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)

8 Antworten

Wenn Du den Schaden verursacht hast, bringt ein Einspruch nicht viel. Die Gegenseite/Polizei wird behaupten Du hättest den Unfall bemerken müssen (hört man ja eigentlich auch) und der Widerspruch wird nichts nützen.

Schuhwichse  08.10.2012, 14:16

nur hat die gegenseite gar nix, außer ihrer behauptung und man selber hat nen zeugen

in dubio pro reo und es ist nichtmal dubio, wenn eine seite glaubt udn die andere nen zeugen hat

likeAndrew 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 14:18
@Schuhwichse

Die andere Seite hat auch nen Zeugen :(

einspruch, deine freundin ist zeuge

sie sagt aus, dass ihr eben nichts bemerkt hättet

kommt man eigentlich mit durch, bin ich selber schon und auch bekannte

also zahlen den schaden musst du, ist klar, aber keine strafe,kein entzug

............und nun habe ich ein Strafbefehl erhalten 1.330€ Strafe und 3.Monate Fahrverbot !!! Obwohl der Anwalt mir versichert hat, dass der Schaden bis 1200€ nicht zum Führerschein entzug führt.

das ist totaler schwachsinn, der schaden am anderen auto ist egal, wie hoch der ist, könnten auch nur 5€ sein, wäre gleicher sachverhalt

likeAndrew 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 14:16

Danke "Schuhwichse" :) aber wenn das Verfahren 1.000€ kosten soll dann verzichte ich lieber 3.Monaten...

Schuhwichse  08.10.2012, 14:18
@likeAndrew

wenn du gewinnst, kostet es den staat diese 1000€

eigentlich wird das gar nicht verfolgt, das wird schon bei den ermittlungen eingestellt

war zumindest bei uns so

du scheinst da nicht gut ausgesagt zu haben....

likeAndrew 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 14:20
@Schuhwichse

Ausgesagt nur vor den Polizisten und Anwalt.. nicht vor dem Gericht...

Schuhwichse  08.10.2012, 14:23
@likeAndrew

dann kommt doch eh ne verhandlung

das ist doch ne straftat, das muss doch verhandelt werden, da gibt es nicht einfach ein bußgeld

Auch wenn du augenscheinlich keinen Schaden feststellen kannst, muss du bei einer Berührung des anderen KFZ mit einem verborgenen Schaden rechnen.

Also ist das Wegfahren immer Unfallflucht. Du hättest von dir aus die Polizei anrufen müssen! Wenn sie dann nicht gekommen wäre, wäre zumindest ein Eintrag im Wachbuch vorhanden!

Jetzt rächt sich deine "Unbesonnenheit". Ausreden sind dabei egal.

Versuche, einen anderen Anwalt zu bekommen - oder erhebe Widerspruch (Einspruch ist wohl nicht möglich) mit dem Hinweis: Nähere Angaben folgen innerhalb der nächsten 3 Wochen.

einspruch einlegen und zwar sofort, dazu brauchst du auch keinen anwalt...

selbst bei der verhandlung brauchst du keinen anwalt die kosten kannst dir sparen...

gehe bei dem termin zum gericht und erzähle wie es war, das du der meinung warst den wagen mit den vorderreifen gestreift zu haben aber beim nachsehen hast du keinerlei schäden entdeckt... dein freund kann dein verhalten ja bezeugen...

Wenn der Schaden objektiv durch das Gericht festgestellt wurde, dann ist die nächste Instanz Liebesmüh. Auf die Aussagen eines Rechtsanwalts gibt man besser nichts - der ist nämlich der einzige, der gewinnt und zwar ob du verlierst vor Gericht oder gewinnst - er bekommt immer sein Geld.

Ob der Schaden am Unfalltag bemerkt wurde oder nicht spielt keine Rolle - Unfallflucht liegt dann vor, wenn objektiv ein SChaden vorlag und das Gericht davon überzeugt ist (= Urteil). Zeugen bringen hier nichts - zumal verbessert sich die Lage nicht, wenn die Witterungs- und Sichtverhältnisse schlecht sind, besser wäre es sogar wenn Tag und Sonnenschein wäre und jeder Laie erkennen hätte können, dass kein Schaden entstanden ist! Ich würde dazu tendieren das Urteil anzunehmen, aber das musst du wissen, schön ist das sicher nicht"