Entnahmen bei Einzelunternehmen?
Hallo, ich habe eine Frage zur Entnahme von Gewinnen bei Einzelunternehmen.
Beispiel: Am ende des Jahres 2021 habe ich 5.000 EUR Gewinn auf dem Unternehmenskonto (Einzelunternehmen). Diesen Gewinn muss ich mit der Steuererklärung versteuern.
Nun jedoch die Frage. Wenn ich nun am 30.06.2022 eine Privatentnahme von 7.500 Euro tätigen möchte, wird der gesamte Betrag am Jahresende in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Entnahme gekennzeichnet und ich muss für den gesamten Betrag Einkommenssteuer abführen, obwohl dies ja bereits für 2/3 geschehen ist.
Gibt es hier irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder Vorschriften zur Buchung?
Danke!
2 Antworten
§ 4 (1) S. 1 EStG sagt:
Gewinn ist er Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.
Somit sind die Entnahmen gewinnneutral (sinngemäß gilt das auch für die EÜR nach § 4 (3) EStG).
2021 werden 5.000 € Gewinn versteuert und 2022 2.500 €, da die Entnahme ja keine Auswirkung hat.
In der EÜR wird nicht gebucht, hier gibst du die Entnahmen für den begrenzten Schuldzinsenabzug nach § 4 (4a) EStG an.
Warum zahlst du auf eine PEntnahme Einkommensteuer?
PEntnahmen und PEinlagen haben keine Gewinnauswirkung. Nur der Gewinn wird versteuert.