Wie muss eine Umsatzsteuerrückerstattung vom Finanzamt in der Buchhaltung gebucht werden?


12.12.2020, 14:41

Der markierte Bereich ist die Umsatzsteuerrückerstattung vom Finanzamt. Gemäß bild mindert diese meine Betriebsausgaben. Kann das sein? möglichweise ist die Rückerstattung anders zu buchen?

4 Antworten

Bei EÜR

  • Umsatzsteuereinnahme (z. B. von Kunden) = Betriebseinnahme
  • Vorsteuerzahlungen (z. B. an Lieferanten) = Betriebsausgabe
  • Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt = Betriebsausgabe
  • Erstattung durch Finanzamt = Betriebseinnahme

Bei EÜR ist die Umsatzsteuer gewinnwirksam (im Gegensatz zum buchführungspflichtigen Unternehmen)

Dadurch, daß die Vorauszahlung z. B. für das 4. Quartal oder für Dezember 2020 erst im Folgejahr 2021 abfließt, müssen die bisherigen Umsatzsteuereinnahmen des 4. Quartals/Dezembers sogar über die Einkommen-/Körperschaftsteuer versteuert werden, da der Betriebseinnahme im selben Kalenderjahr keine Betriebsausgabe entgegensteht; dafür hat man aber die Betriebsausgabe aus der Zahlung der USt aus dem 4. Quartal/Dezember aus 2019.

Über die Jahre gesehen gleicht sich das dann wieder in etwa aus...

Ich erfasse eine Erstattung in meiner Buchhaltungssoftware bei Zahlungen an das Finanzamt als negativen Betrag, also -27,90€.

Das führt dann zu einer Verringerung der Ausgaben.Das ist auch richtig so, denn wenn du eine Erstattung bekommst, heißt das, dass du zuvor eine zu hohe Zahlung an das Finanzamt geleistet hast.

Genauso müsstest du auch vorgehen, wenn du in einem Monat im Rahmen deiner Umsatzsteuervoranmeldung eine Erstattung vom Finanzamt bekommst, weil deine Vorsteuer insgesamt höher ist, als deine abzuführende MwSt.

ginko82 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 14:19

in meinem Fall bekomme ich Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Führt dieses zu Verminderung meiner Betriebsausgaben ? Es ist so wie du sagt die Vorsteuer ist höher als die abzuführende Mwst. Ich frage mich aber warum eine Umsatzsteuererstattung meine Betriebsausgaben mindern soll, wenn ich doch zuvor Ausgaben hatte aus denen der hohe Umsatzsteuerüberschuss resultiert

Chiko135  12.12.2020, 14:50
@ginko82

Ja, genauso ist es.

Die Abrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt ist eine Verrechnung dieser beiden Positionen (Vorsteuer gegen Mehrwertsteuer). Daraus ergibt sich entweder eine Belastung oder eine Gutschrift.

Ich weiß nicht genau, wie ich es dir besser erklären kann...

MwSt. die du deinen Kunden in Rechnung stellst, zählen zu den Einnahmen. Deine Einnahmen insgesamt verringern sich, weil du einen Teil deiner Einnahmen, nämlich die MwSt. an das Finanzamt überweisen musst.

Deine Kosten für Einkäufe sind geringer, weil du dir einen Teil, nämlich die Vorsteuer, vom Finanzamt wiederholen kannst. Das führt zu einer Verringerung deiner Ausgaben.

Wenn jetzt deine umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben insgesamt höher sind, als deine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, heißt das, dass du bei deinen Einkäufen mehr Vorsteuer gezahlt hast, als du bei deinen Verkäufen MwSt. in Rechnung gestellt hast. Daher gibt es eine Erstattung vom Finanzamt , die dazu führt, dass sich deine Ausgaben insgesamt natürlich verringern, denn du bekommst einen Teil deiner Einkaufskosten (die Vorsteuer) vom Finanzamt zurück.

ginko82 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 15:06
@Chiko135

ja die Logik ist mir klar. nur was ich nicht verstehe ist folgendes: Wenn ich bsp ein Auto im Februar für die Firma kaufe z..b für 10000 € netto + 1600 € MWst. buche ich das in meiner Software dass ich Vorsteuer 1600 an den Verkäufer entrichtet habe. Dieses wird für den den Februar erfasst. Im März überweist mir das Finanzamt die 1600 € auf mein Konto . Diese verringern nun meine Ausgaben im März waren aber zugleich im Februar als Vorsteuer (sozusagen als Forderung gegenüber Finanzamt) im Buchhaltungssytem erfasst. Ist dies dann doppelt? das ist das wo ich etwas hänge

Chiko135  12.12.2020, 19:36
@ginko82

Wenn ich das richtig sehe, dann buchst du ja nicht, sondern erfasst es lediglich in einer EÜR.

Hier werden die einzelnen Schritte nur dann deutlich, wenn Geld fließt (Zuflussprinzip). Dein Steuerprogramm sammelt quasi alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die im Laufe eines Anmeldungszeitraums auflaufen, also auch deine 1.600 €, die du beim Erfassen des Autokaufs mit eingegeben hast. Aber das ist quasi nur ein Merkzettel.

Wenn du dann eine Voranmeldung machst, holt es die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt hervor, summiert sie auf (in deinem Beispiel die 1.600 €) und du meldet es als Forderung zum 10.03. an das Finanzamt.

Die Zahlung erfasst du in der Rubrik Zahlungen an das Finanzamt als -1.600 € in deinem Steuerprogramm aber erst, wenn sie z.B. am 12.03. auf deinem Konto eingegangen ist. (s.o. Zuflussprinzip in der EÜR) So gesehen hast du recht, irgendwie ist es doppelt: im Hintergrund gibt es eine Fortschreibung der Beträge und monatlich fließt dann aufsummiert Geld in die eine oder andere Richtung.

Am Ende machst du dann noch eine Umsatzsteuererklärung für das Geschäftsjahr die in Summe dem entsprechen sollte, was im Lauf des Jahres zwischen dir un dem Finanzamt hin und hergeflossen ist. Wenn es da dann noch Abweichungen zu den erfassten Beträgen gibt, werden die auch nochmal ausgeglichen.

ginko82 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 21:39
@Chiko135

verstehe dann ist das aber richtig. das ist ja glaub ich die doppelte buchführung meine. meine forderungen sind vom finanzamt ausgeglichen worden oder ? wenn alles richtig gebucht wurde ist das saldo 0

Genau wie die Vorauszahlung, nur eben umgekehrt. Auch die Erstattung wird unterjährig auf das Vorauszahlungskonto gebucht.

Es sind meiner Meinung nach keine Einnahmen

Das ist richtig, aber irrelevant.

ein buchhalter meinte diese sind als Ausgabenminderung zu erfassen.

Ja, aber eben auf dem Vorauszahlungskonto.

ginko82 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 14:10

danke aber werden durch die Rückerstattung die Betriebsausgaben gemindert? Ich habe auf das Konto 3820 gebucht. Dadurch werden aber die Betriebsausgaben gemindert. Soll das so sein?

Chiko135  12.12.2020, 14:12
@ginko82

ja, wenn du eine Erstattung bekommst, heißt das, dass zuvor eine Zahlung = Betriebsausgabe zu hoch war. Daher müssen sich diese Ausgaben entsprechend verringern.

ginko82 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 14:27
@Chiko135

ja die Betriebsausgabe schon, ich bekomme aber nur die Umsatzsteuer von diesen Ausgaben erstattet und diese mindern meine Ausgaben in der Zukunft. Bsp. 10000 Netto Betriebsausgabe (Anschaffung Maschine )und 1600 € Ust. im Juli 2020. Finanzamt erstattet mir 1600 € umsatzsteuer und im August 2020 beipsielsweise kosten für eine weitere Maschine als Betriebsausgabe (5000 € )dazu . Dann werden die Betreibsausgaben um die Umsatzsteuer aus Juli im August gemindert ( 5000- 1600 = 3400€) ?

FordPrefect  12.12.2020, 14:41
@ginko82

Aber das ist doch auch korrekt. Du erhältst die überzahlte Umsatzsteuer zurück, und hast im entsprechenden Zeitraum demzufolge geringere Betriebsausgaben. Nur beim Bilanzierer wäre das ergebnisneutral.

ginko82 
Beitragsersteller
 12.12.2020, 14:42
@FordPrefect

ich habe ein Bild hinzugefügt. da ist nochmal alles besser dargstellt . Kannst du dir meine Frage oben nochmal anschauen mit dem Bild zusammen und mir rückmelden ob das sinn macht?

FordPrefect  12.12.2020, 14:50
@ginko82

Kann man am Handy kaum erkennen. Aber wenn du einen Vorsteuerüberhang hast im WJ, dann hast du eben zuviel Umsatzsteuer abgeführt, und demzufolge von FA die Differenz erstattet bekommen. Das ist durchaus möglich und kommt immer wieder vor, wenn man mehr Ware angekauft hat, als man an Umsatz erzielen konnte. Das ist völlig in Ordnung.

Bank an Umsatzsteuervorauszahlungen