GbR Gewinnverteilung bei 80/20 Verteilung aber gleicher Entnahme?
Folgende Situation:
2 Gesellschafter einer GbR, Anteilsverteilung ist derzeit noch 50/50, wird jetzt aber auf 80/20 verändert. Beide Gesellschafter sollen monatlich den gleichen festen Betrag von jeweils 1.000 EUR zur Bestreitung des Lebensunterhalts entnehmen. Wenn der am Jahresende ermittelte Gewinn 24.000 EUR übersteigt, soll dieser Betrag gemäß Anteilsverteilung ausgezahlt werden.
Wie regelt man das jetzt möglichst klug im Vertrag, damit der 80% Gesellschafter keine steuerlichen Nachteile erleidet? Als Beispiel: 40.000 EUR Gewinn am Jahresende (sprich: 16.000 EUR werden nach 80/20 Prinzip aufgeteilt).
Gesellschafter 80% muss privat 32.000 EUR versteuern, erhält aber nur 24.800 EUR
Gesellschafter 20% muss 8.000 EUR vesteuern, erhält aber 15.200 EUR
Gibt es eine irgendeine Möglichkeit das Ganze sinnvoll im Gesellschaftervertrag darzustellen? Beide Gesellschafter brauchen die gleiche monatliche Entnahme und partizipieren dann am Mehrgewinn in Höhe ihrer Beteiligung.
Danke & Gruß
3 Antworten
Die Ertragsbesteuerung der GbR findet auf der Ebene der Gesellschafter statt - der Gewinn wird nach Köpfen oder nach den vertraglichen Vereinbarungen verteilt.
Ein Gewinn wird am Jahresende ermittelt - die monatlichen Entnahmen (Zuwendungen) der einzelnen Gesellschafter sind vorweggenommen Gewinne.
Grundsätzlich wird der steuerliche Gewinn am Ende des Jahres ohne Berücksichtigung der unterjährigen Zahlungen an die Gesellschafter ermittelt, da sie keine Betriebsausgaben darstellen.
Sind diese Entnahmen im Laufe des Jahres dennoch zunächst als Betriebsausgaben behandelt worden, sind sie am Jahresende dem Gewinn hinzuzurechnen.
Ihr könnt die bisherige Gewinnverteilung einfach ändern.
Nein, das ist nicht so.
Jeder versteuert das, was er bekommt.
A versteuert auch 24,8 und B den Rest.
Sie versteuern das, was sie bekommen bzw entnehmen.
Ihr schreibt in den Vertrag, dass jeder eine Vergütung von 1000€ im Monat bekommt und der Überschuss 80/20 geteilt wird, fertig.
Das wäre illegal, weil es keine ergebnisneutralen Privatentnahmen sind.
Es sind direkte Beiteiligungsauszahlungen bei euch.
Ansonstne müssten ihr die 12k noch verrechnen.
Bei 40k zb müsste der eine Gesellschafter dann jedes Jahr 4000€ in die Firma einbringen, die der Andere entnehmen kann.
20% von 40k sind 8k, 12k hatte er schon entnommen, muss er 4k wieder zuschießen, das wollt ihr ja gerade nicht
- die laufenden Gehälter = Personalkosten und bei der Gewinnermittlung bereits berücksichtig
- 40.000 Gewinn ist nach Abzug aller Auslagen/Kosten etc. (vor Steuern) erzielt und wird verteilt je nach vereinbartem Schlüssel
- Gewinnbeteiligung wird ausbezahlt und zählt bei der Person zu steuerpflichtigem Einkommen
- du musst neu rechnen unter diesen Voraussetzungen
- das ist meine Information
Als GbR Gesellschafter beziehen wir keine Gehälter aus der Firma. Was wir monatlich entnehmen, ist ergebnisneutral.
ups, hab nicht richtig gelesen...
Das wäre dann einfacher als ich dachte. Ich ging immer davon aus die Versteuerung bezieht sich pur auf den ermittelten Gewinn ohne die Entnahmen zu berücksichtigen.