Steuererklärung unnötig?

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Ich war mehrere Jahre sehr nachlässig mit der Erklärung, habe auch Schätzungen bekommen, aber letztlich wurde trotzdem die Erklärung verlangt und mit kumulierenden Mahngebühren eingefordert.

Zur korrekten (vereinfachten) Buchführung bist du ohnehin verpflichtet und die kann geprüft werden. Wenn du also die Behörden mir Ignoranz nervst und die vielleicht einen unterbeschäftigten Prüfer finden ..... ich hätte keine Lust drauf, dass einer seine Nase in meine Zettelsammlung steckt, bis ich sie - meist verspätet - sortiert und aufbereitet habe - von Fahrtenbüchern ganz zu schweigen ;)

(hoffentlich liest hier keiner mit^^)

PS: Falls du mal mehr als den Freibetrag erwirtschaften willst, melde dich.

Einsminuseins 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 11:34

Danke, endlich mal einer der Erfahrung im Nichts- bzw. Zuspättun hat!

Anscheinend warst du immer über dem Freibetrag? Dann ist ja klar, dass die dran bleiben!

Nunja, ich werd jetzt mal abwarten und weiterhin nichts tun und schaun, was passiert.

Und zu "hoffentlich liest keiner mit": glaubst du wirklich, dass eine gewissenhafte Buchführung und pünktliche Abgabe die Regel ist? Kann ich mir nicht vorstellen. Bei diesem kompliziertem Steuersystem.

PS: habe das Gewerbe wieder abgemeldet, war nur um das Studium zu finanzieren.

Monti55  03.06.2018, 13:14
@Einsminuseins

Die meisten Firmen lassen zumindest den Abschluss von einem Steuerberater machen und der muss - mit Dauerfristverlängerung - pünktlich sein.

Die Steuererklärung mag unnötig erscheinen, ich würde es trotzdem machen.

Auf die Steuerschätzung würde ich mich nicht verlassen wollen. Das kann nämlich nach hinten losgehen in Form eines entsprechend geschätzten Einkommens mit Steuernachforderung. Die Finanzämter sind da durchaus sehr fantasievoll.

Spätetestens dann musst Du alle Nachweise bringen, um zu beweisen welches Einkommen Du tatsächlich hattest.

Einsminuseins 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 11:39

Ich kann ja nach der Schätzung immernoch eine Erklärung machen. Hab doch keinen nachteil dadurch. Und wenn es keine Nachforderung gibt, was passiert dann, wenn ich nix abgebe?

Schätzung muss nicht sein.

Das Finanzamt Kann Deine Steuererklärung anfordern, mahnen, Zwangsgeld androhen und danach festsetzen - und das alles, weil Du zu faul für die Steuererklärung ist?

Einsminuseins 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 13:13

Also sie wurde schonmal geschätzt bei der ersten Erklärung. Da wurde auch gesagt, ich muss nicht unbedingt noch ne Erklärung abgeben. Und ein paar Monate später wollten sie sie doch noch haben. Aber ohne irgendwelche Drohungen. Deswegen dachte ich, vielleicht gehts auch ohne. Wer macht denn gerne unnötige Dinge?

Wenn ich jetz für 2017 keine Steuererklärung abgebe, wird eine Schätzung vorgenommen, die wieder keine Steuernachzahlung ergeben wird.

Darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen. Mal abgesehen davon, dass die Schätzung durchaus höher ausfallen kann, kann auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Einsminuseins 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 11:32

Ich habe gelesen, dass Verspätungszuschläge nur auf Grundlage nachzuzahlender Steuern festgesetzt werden. Wenn die Schätzung keine Steuern ergibt, dann muss ich also auch keinen Verspätungszuschlag bezahlen?

PatrickLassan  15.05.2018, 11:35
@Einsminuseins

Grundlage für Verspätungszuschläge ist die festzusetzende Steuer. Davon abgesehen hast du allerdings Recht.

Einsminuseins 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 11:41
@PatrickLassan

Mal angenommen, es ergibt sich durch die Schätzung wieder keine Steuerfestsetzung. Werden sie mich dann irgendwie zwingen?

PatrickLassan  15.05.2018, 12:49
@Einsminuseins

Falls du das mehrere Jahre durchziehst, wird die Schätzung im nächsten Jahr höher ausfallen und im übernächsten Jahr noch höher.

Einsminuseins 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 13:11
@PatrickLassan

Das ist vorerst die letzte Steuererklärung. Aber selbst wenn, könnt ich es ja so lange weitermachen, bis die Schätzung zu hoch wird. Ist ja kein Problem, dann nachträglich die Erklärung zu machen.

Also weißt du auch nicht, ob und wie eine Abgabe möglicherweise durchgesetzt wird?

Du kannst gerne auf der Schätzung siztenbleiben. Zwang auf Abgabe gibt es nicht.

PatrickLassan  15.05.2018, 11:28

Klar gibt es das. Finanzämter können z.B. Zwangsgelder festsetzen, wenn eine Erklärung nicht abgegeben wird.