Pfändung der UG bei privaten Steuerschulden
Als Existenzgründer ist mein Unternehmen (Einzelunternehmen) besser als gedacht gestartet. Gleich im ersten Jahr (2014) habe ich knapp 200.000 Euro Umsatz gemacht, von denen ein zu versteuernder Gewinn von 86.000 Euro übrig bleibt.
Aus diesem Gewinn werden ca 28.000 EUR Einkommenssteuer fällig, die ich nicht habe. Rücklagen habe ich leider keine gebildet.
Frage: Kann das Finanzamt ohne Rücksicht auf den laufenden Geschäftsbetrieb alles Geldern pfänden, also bis auf die Pfändungsgrenze alles was reinkommt, auch wenn davon Rechnungen für den Geschäftsbetrieb zu zahlen wären?
Frage: Würde die Änderung der Rechtsform von Einzelunternehmen auf UG bewirken, dass das Finanzamt zwar an mein dann vorhandenes Geschäftsführergehalt kommt, nicht aber an das Vermögen der UG?
Ich bedanke mich herzlich für konstuktive Antworten
2 Antworten
Ist es für dich vollkommmen überraschend das du Einkommensteuer zahlen musst?
Also, erstmal ist die Steuererklärung 2014 noch garnicht fällig, du kannst also noch Rücklagen bilden.
Aber es wird hart werden, denn es wird die Nachzahlung für 2014 fällig, ebenso die Vorauszahlungen für 2015, je nach dem wie weit das Jahr vorgeschritten ist.
Hoffentlich hat ein guter Steuerberater mitgewirkt. Dann kann auch noch was bewirkt werden. Du solltest immer im Kontakt mit einem Steuerberater sein, ob es gut läuft und vor allen Dingen wenn es mal weniger gut läuft
Ist ja schön das es für dich gut läuft aber Steuer wirst du immer zahlen müssen.
Ansonsten, die Antwort von @mepeisen ist total korrekt. Das FA wird an sein Geld kommen.
Das Finanzamt könnte deine Geschäftsanteile pfänden. Oder es könnte bei der UG als Drittschuldner pfänden, so dass sie dir kein Geld mehr ausbezahlen darf. Im Grunde müssen deine Fragen mit Ja (Frage 1) und Nein (Frage 2) beantwortet werden.
Wie dem auch sei, du solltest diesen Fehler nicht nochmal machen. versuche dich mit dem Finanzamt beispielsweise auf eine vernünftige Ratenzahlung zu einigen.