Privatentnahme - Privateinlage
Hi, ich habe ne Frage, die ich im Rechnungswesenunterricht nicht vom Lehrer beantwortet bekam. Vielleicht kennt sich Jemand aus: Also, es geht um die Erfolgsermittlung durch EK-Vergleich: Wir haben es wie folgt aufgeschrieben: Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres - Eigenkapital am Anfang des Geschäftsjahres = Eigenkapitalmehrung /bzw. Eigenkapitalminderung. - Privateinlage während des Geschäftsjahres + Privatentnahme = Gewinn / bzw. Verlust.
Wer kann mir sagen, warum ich die Privateinlage abziehe und die Entnahme dazu addiere?
Vielen Dank im Voraus.
lg
3 Antworten
Beispiel:
EK zum Ende des GJ = 150.000 Euro
EK zu Begin des GJ = 100.000 Euro
Gewinn = 50.000 Euro
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Nun gehen wir davon aus, dass im Laufe des Jahres 50.000 Euro privat entnommen wurden.
Diese 50.000 Euro wurden ja quasi im Unternehmen vorher erwirtschaftet und sind daher zusätzlich dem Gewinn zuzurechnen.
Das heißt 150.000 Euro abzgl. 100.000 Euro zzgl. 50.000 Euro Privatentnahme = 100.000 Euro Gewinn.
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Wenn Du jedoch eine Privateinlage tätigst, wirkt sich das zwar auf das EK aus, jedoch ist dieses Geld nicht durch das Unternehmen erwirtschaftet und wirkt sich damit nicht auf den Gewinn/ Verlust aus.
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Daher sind Privatentnahmen zu addieren und -einlagen zu subtrahieren.
Ich danke Dir für den Stern. :-)
soll es vielleicht so sein: Privateinlage während des GJ UND Privatentnahme ergibt den Gewinn bzw. den Verlust? "Privat" ist ein eigenes Konto, welches dann auf das EK Konto gebucht wird! Entnahmen minus und Einlagen plus... wie immer! Das wurde wahrscheinlich nur umständlich aufgeschrieben!
Findest du das also auch komisch? Danke, ich frag besser nochmal nach. Für mich klingt das so wie ichs aufgeschrieben hab nicht logisch. Danke :-)
Mach dir einfach klar: Du hättest mehr Eigenkapital, wenn du im Laufe des Jahres nichts privat entnommen hättest. Also musst du bei der Gewinnermittlung die Privatentnahmen addieren.
Vielen Dank, das klingt logisch. Dankeschön.