Auto-Leasing für Student mit Gewerbeschein & Minijob?

5 Antworten

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Hi sinooo11,

leider hast du hier mehrere Denkfehler:

1. Für einen Leasingvertrag mußt du deine 3 letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen können (wobei dein 450-Euro-Minijob nicht als Gehaltszahlung anerkannt wird!) oder eben deine Gewerbeeinnahmen bzw. den Gewinn, wobei die 300 € mtl. nicht ausreichen dürften!

2. Als steuerlicher Rat: Dein Minijob-Arb.geber soll den 450-Euro-Minijob mit 2% Pauschalversteuern, dann mußt du diese Minijobeinnahmen nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben; somit hast du den Steuerfreibetrag von aktuell 8.820 € für dein Gewerbe zur Verfügung ;-)

3. Du solltest deine "Gewinnsteuerung" bzw. dein Gewerbe mal von einem Steuerberater begutachten lassen...

4.
Ich studiere im Moment, habe einen 450€ Minijob und verdiene nebenbei noch Geld als Freiberufler mit Gewerbeschein...

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps zu deinem Freiberuf (kein Gewerbe!)
findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen"
bzw. in dem Link hier: www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

Gruß siola55

Bei einer gewerblichen Nutzung von 30 - 40 % ist das Fahrzeug niemals Betriebsvermögen.

Deine Rechnung geht daher aus diesem Grund nicht auf.

Du könntest höchstens für die nachweislich betrieblich gefahrenen Kilometer (lückenloses Fahrtenbuch"! ) Kilometergeld geltend machen.

Danke für die Antworten. 

Das Problem liegt nicht darin, an einen Leasingvertrag zu kommen, sondern nur um die Funktionsweise und das Verständnis. Denn die Möglichkeit besteht auf jeden Fall.

Auf jeden Fall danke für die Antworten! 

Mit Freiberufler und Gewerbe bin ich etwas durcheinander gekommen. Ich werde mir als nächstes einen Steuerberater an meine Seite holen. 

Grüße :) 


siola55  25.04.2017, 14:15

Danke für die hilfreichste Antwort ;-)

siola55  24.04.2017, 18:29

Sorry - noch'n Denkfehler: falls du mit dem Leasingvertrag Steuern sparen willst, z.B. die Sonderzahlung zu Vertragsbeginn und die lfdn. mtl. Leasingraten, dann hast du erst mal überhaupt keine Ersparnis, da du ja gar keine Steuern bezahlst!

Da mußt du schon deinen Gewinn mehr als verdoppeln, um überhaupt in den "Genuß" zu kommen, Einkommensteuer zu zahlen;-)

Das ganze Leasing rechnet sich steuerlich erst richtig, wenn du auch einen bestimmten Grenzsteuersatz erreicht hast, z.B. ab 24% (ca. 20.000 € Jahresgewinn):

Im ersten Jahr: mit Sonderzahlung 20% vom Bruttolistenpreis 28.800 € = 5.760 € + 12 x 260 € (mtl. Leasingrate) ergibt in der Summe
8.880 €. Davon 24% Steuerersparnis ergibt im erten Leasingjahr  2.131,20 € Ersparnis.

Die folgenden Leasingjahre ergeben nur noch 12 x 260 € = 3.120 € und somit 3.120 € x 24% = ca. 750 € im Jahr Ersparnis;
ergo nur eine mtl. Steuerersparnis von ca. 62,50 €, also eine Leasing-Nettorate von ca. 200 €

Gruß siola55

Viel zu teuer.

Freiberufler und Gewerbeschein widerspricht sich übrigens.

siola55  24.04.2017, 07:03

Ja genau - entweder Gewerbe oder Freiberufler:

Das Gewerbe wird beim Gewerbeamt der Stadtverwaltung angemeldet und eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt.

www.klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_gewerbe_freiberuf

Dieses ganze rechnen kannst du dir sparen. Du bekommst mit deinem Einkommen weder einen Leasingvertrag noch eine Finanzierung.