Als kleinunternehmer Geld vom Geschäftskonto abheben

3 Antworten

Du kannst problemlos etwas vom Geschäftskonto abheben, ohne dass ein entsprechender Buchungsbeleg da ist, denn du musst ja keine doppelte Buchführung machen. Mehr zu Privatentnahmen kannst du auch hier nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/teil-5-buchfuhrung-wenn-das-geld-nicht-reicht-privateinlagen-und-privatentnahmen

Vorausgesetzt du wirst nicht buchführungspflichtig (die Pflicht entsteht bei einer Handelsregistereintragung oder einem Umsatz > 500.000 Euro), kannst du das auch bei der Umsatzsteuerpflicht so weitermachen.

Das ist völlig in Ordnung.

...und: komm bloß nicht auf die Idee, freiwillig mehr zu machen, als Du musst.

Führst Du zum Beispiel freiwillig ein Kassenbuch, dann muss das auch völlig in Ordnung sein.

Ist es das nicht, führt das zu Sicherheitszuschlägen und schlimmerem.

Bei Kleinunternehmern ohne Bareinnahmen reicht es völlig, eine geordnete Belegsammlung vorzulegen.

Ok danke für die schnelle Antowrt.Kann ich das auch so weiter parkatizieren wenn ich nächstes Jahr kein kleinunternehmer mehr bin ? Da kommt ja dann noch die monatlich Umsatzsteuer Voranmeldung auf mich zu.