Wie fülle ich die Steuererklärung für ein Kleingewerbe bei Betriebsausgabe richtig aus?
Hallo Beisammen,
ich hätte da mal eine Verständnisfrage bezüglich des Aufgabegewinnes, Einkommensteuer beim Kleingewerbe (EÜR). Bei einem Kleingewerbe zahle ich mir ja -- vereinfacht gesagt -- kein Gehalt, sondern ich kann über das verfügen, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.
Die Einkommensteuer richtet sich auch nach den Einnahmen nach Abzug der Kosten. Der Einfachheit halber: nehmen wir an ich habe einen Gewinn von 5000€ am Jahresende. Auf die zahle ich meine Einkommensteuer. Wenn ich nun zum Ende des Jahres den Betrieb aufgeben würde, habe ich ja eben diese 5000,- in der Kasse, nicht wahr? Das würde bedeuten, dass ich -- sofern sich aus der Betriebsauflösung keine weiteren Kosten ergeben -- einen Aufgabegewinn von 5000€ hätte.
Was ich nicht verstehe ist, ob in diesem Fall quasi 2x Einkommensteuer für den gleichen Betrag erhoben wird. Weil: Gewinn aus Betriebseinnahmen = 5000€ + Aufgabegewinnn 5000€ = 10000€ ... oder muss ich bei der Erstellung der Schlussbilanz quasi dann doch irgendwie mein Gehalt geltend machen ... aber in dem Fall könnte ich meinen Aufgabegewinn ja einfach auf 0 runterrechnen?
Ich bin verwirrt und mir ist schon klar, dass ich mir bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater holen sollte, würde aber trotzdem gerne die Grundlagen verstehen, damit ich besser nachvollziehen kann, welche Steuerbelastung fällig wird (und ich entsprechend Rücklagen bilden kann).
2 Antworten
Hey, ich hab zwar keinen Plan von der Steuererklärung, aber ich würde dir dringend raten einen Profi zu beauftragen, das kostet nicht so viel. Einer meiner Freunde ist Steuerberater und verlangt so ca. 50€ pro Monat für die ganzen Erklärungen. Denke, das sollte drin sein, oder? Und vor allem ist dann mit Sicherheit alles richtig!
das wollte ich gerade schreiben. kann ich auch nur empfehlen. beim steuerberater sparen ist am falschen ende sparen.
du kannst nur für die erklärung einen engagieren oder generell. ich empfehle generell einen steuerberater zu haben. die kosten halten sich in grenzen.
ps: wenn du einen steuerberater hast kann der dir die grundlagen besser verständlich machen.
ja, ich hab mir halt gedacht, dass ich mich jetzt schon so langsam drauf vorbereite, was mich am Ende des Jahres erwartet ... :)
In Deinem Beispiel hast Du den laufenden Gewinn von 5.000,- versteuert.
Wenn nun dieses 5.000,- in der Kasse sind und sonst nichts, hast Du ja keinen Gewinn durch die Aufgabe. Du entnimmst ja nur Dein Geld.
Einen Aufgabegewinn erzeilst Du nur, wenn Du etwas entnimmst, was mehr Wert hat. also angenommen Du hast in Deinem Gewerbebetrieb (Kleingewerbe gibt es nciht, nur die Unterscheidung zwischen Haupt- oder Nebenerwerb) Möbel gehabt udn die waren alle GWG, wurden also gleich im ersten Jahr abgeschrieben.
Nun gibst Du auf udn nimmst die Möbel mit für privat. Die sind noch 200,- Euro Wert, dann hast Du 200,- Euro Aufgabegewinn.
Richtig. aber prüfen, ob Du eben was aus dem Betrieb entnimmst, was noch etwas Wert ist:
Ware
Werkzeug
Ich danke Dir! Du hast mir sehr geholfen!
Ich glaube so langsam klingelt es bei mir ... vielen lieben Dank. Also nochmal zum Verständnis in der Abschlussbilanz, die ich für das Finanzamt anfertigen muss habe ich dann als Beispiel: S = Kasse / H = Eigenkapital ... d.h. meine Bilanz geht auf und als Aufgabegewinn habe ich, weil ich keine Anlagevermögen hatte dann 0?