Welches Gewerbe als Produkttester anmelden?
Ich bezahle die Ware, schreibe einen Test und erhalte dann per PayPal die Erstattung des Betrages.
Allerdings gefällt das PayPal auf Dauer nicht. Ich benötige ein Geschäftskonto. Bei so hohen Zahlungen wird auch PayPal das weiterleiten und ich stehe doof da, wenn ich keine Steuern abführe.
Zu meinen Fragen: Muss ich Steuern abführen? Ich behalte die Gegenstände für mich und verkaufe sie nicht. Habe also keinen Gewinn. Das Geld, das ich via PayPal bekomme, ist wie gesagt nur eine Rückerstattung und keine Bezahlung.
Wenn ja, welches Gewerbe muss ich anmelden, welche Art trifft zu? Handel?
4 Antworten
Geh zur IHK und zu einem Steuerberater, lass Dich dort beraten. Du wirst hier im Forum 5000 Antworten kriegen, wenn Du Pech hast, sind alle falsch. Um dieses Konstrukt wirklich beurteilen zu können, muss man alle Fakten kennen.
Für mich sieht das schon nach einer gewerblichen Tätigkeit aus: Du kaufst erst mal das Produkt, dann testest Du es und bekommst dann den Kaufpreis wieder. Das Produkt darfst Du aber behalten, schickst es nicht zurück. Also kriegst Du doch ein Entgelt - in Form des Produktes. Da sind wir dann bei regelmäßiger, nachhaltiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht!
Das ist kein Gewerbe.
Einnahmen musst du allenfalls versteuern. Denke mal deine Bewertungen sind die Leistung die du erbringst. Fällt dann vielleicht unter das private Veräußerungsgeschäft. https://www.steuern.de/einkommensteuergesetz.html
Allerdings gibt es einen Steuerfreibetrag von 9.xxx€ im Jahr (ändert sich aber auch jedes Jahr). Nur darüber wird versteuert. Wenn du sagst dass es viel Geld ist das PP schon aufmerksam wird, kommst wohl rüber?
Paypal kannst schreiben dass du nur das Geld zurück bekommst was du vorher ausgegeben hast.
Bei einem Gewerbe wäre Gewinnerzielungsabsicht ein zwingend benötigter Punkt.
Ja also wenn ich viel Zeit rein stecke und auch höherpreisige Markenprodukte bekomme, dann komm ich im Monat über 1000€
- Steuern haben nichts mit einer Gewerbeanzeige zu tun. nur wird das Finanzamt im Zuge der Gewerbeanzeige informiert.
- Eine Gewerbeanzeige ist nicht erforderlich, weil hier keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
- Warum willst du für die Erstattungen unbedingt PayPal benutzen? Du brauchst doch keinen Käuferschutz...
Zu 3.: Das geht leider nicht anders. Das wollen meine Partner so handhaben.
Was soll das denn sein?
Du bezahlst Ware die du testen sollst?
Merkwürdig.
Das ist aber keine Gewerbe, das ist allenfalls eine Rückerstattung von ausgelegtemn Beträgen.
Und was soll das bringen?
Ich kann das Produkt behalten und muss es mir nicht kaufen.